Wie lange wird die Aufenthaltskarte ausgestellt?

Wie lange wird die Aufenthaltskarte ausgestellt?

Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt. Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz.

Wie können sie die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte beantragen?

Die „Aufenthaltskarte“ und die „Daueraufenthaltskarte“ müssen Sie persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde. Darüber hinaus steht das Formular für die Beantragung der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte auch zum Download bereit.

Was ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige?

Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR – Ausstellung. Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.

Wie unterscheiden sich die Aufenthaltstitel von Kreditkarten?

Die verschiedenen Aufenthaltstitel unterscheiden sich insbesondere in ihrem Zweck, der Gültigkeitsdauer und den Voraussetzungen. Der Aufenthaltstitel wird im Kreditkartenformat ausgestellt. Achten Sie darauf, bei der Einreise einen gültigen Pass dabeizuhaben.

Was ist das deutsche Recht auf Aufenthaltskarte?

Das deutsche Recht sieht vor, dass die Unterlagen von der Meldebehörde entgegengenommen werden können, die sie an die Ausländerbehörde weiterleitet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU). Familienangehörigen, die selbst EWR-Bürger sind, wird keine Aufenthaltskarte ausgestellt.

Kann ich den Aufenthaltstitel problemlos verlängern?

Aufenthaltstitel problemlos verlängern (Bild: Pixabay) Voraussetzungen für die Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis Eine Verlängerung bekommen Sie nur, wenn die Voraussetzungen, die bei der ersten Erteilung der Erlaubnis von Ihnen verlangt wurden, auch weiterhin bestehen.

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