FAQ

Wie lange wird Pflegegeld gezahlt bei Tod?

Wie lange wird Pflegegeld gezahlt bei Tod?

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist. Das Pflegegeld ist für diesen (Teil-)Monat nicht zurückzufordern. Wurde das Pflegegeld für den Sterbemonat noch nicht ausgezahlt, erhalten es die Sonderrechtsnachfolger bzw.

Kann landespflegegeld zurückgefordert werden?

Fakt ist: Wenn Pflegebedürftige vor Auszahlung des Landespflegegeldes sterben, wird die Auszahlung verweigert – oder zurückgefordert. Das Sozialgericht München hat nun jedoch entschieden, diese Praxis sei „in vielen Fällen rechtswidrig“.

Kann die Krankenkasse zu viel gezahltes Pflegegeld zurückfordern?

Das eine KK unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Pflegegeld zurückfordern kann, ist bekannt. Jedoch liegen diese Faktoren in dem Fall nicht vor z.B. das Wissen das zuviel Pflegegeld gezahlt wurde, falscher Pflegegrad, Vorsatz etc.

Wie erlöschen die Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod des Antragstellers?

Folglich erlöschen die Ansprüche auf Sozialhilfe mit dem Tod des Antragstellers, auch wenn diese zu Unrecht verweigert wurden. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings eine Ausnahme zugelassen.

Was ist die letzte Einkommensteuererklärung für den verstorbenen?

Die Aufgabe, die letzte Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen zu erstellen, liegt nicht bei allen Hinterbliebenen, sondern lediglich bei dem oder den Erben. Als Beispiel: Die Mutter von zwei Kindern stirbt und hinterlässt ihrem noch lebendem Ehemann alles, so muss dieser die Einkommensteuererklärung machen.

Wie erwirtschaftet der Verstorbene Einkünfte?

Fast immer erwirtschaftet der Verstorbene allerdings noch Einkünfte, obwohl er bereits gestorben sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Zinseinnahmen oder Beteiligungen handeln. Für diese Art der Einkünfte gilt: Es ist eine gesonderte Feststellungserklärung zu erstellen.

Wie beginnt die Einkommensteuererklärung mit dem ersten Tag der Veranlagung?

Die Einkommensteuererklärung beginnt mit dem ersten Tag des Veranlagungjahres – also dem 1.Januar – und endet mit dem Todestag.

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