FAQ

Wie lange wird Postlagernd aufbewahrt?

Wie lange wird Postlagernd aufbewahrt?

Der Service „Postlagernd“ bietet die Möglichkeit, sich Briefsendungen an ausgewählte Filialen senden zu lassen. Die Briefsendungen werden dann bei nationalen und internationalen Sendungen maximal 7 Werktage zur Abholung bereitgehalten.

Wie schicke ich Postlagernd?

Schreiben Sie Vor- und Nachnamen des Empfängers aus und adressieren Sie die Sendung an die gewünschte Abholfiliale. Setzen Sie den Vermerk «Postlagernd» oder «Poste restante» oberhalb der Angaben zu Strasse/Nr. und PLZ/Ort der Filiale ein.

Wie lange Darf ich Unterlagen aufbewahren?

Aus Datenschutzsicht, ist die Fragen nicht wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden, sondern wie lange darf ich Unterlagen aufbewahren. Personenbezogen Daten dürfen gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet und somit gespeichert bzw. aufbewahrt werden.

Wie lange dauert die Aufbewahrungspflicht?

In der Regel beträgt die Aufbewahrungspflicht je nach Unterlagenart zwischen 6 und 10 Jahren. Diese gilt es unbedingt einzuhalten, da manche Steuerprüfungen auch kurz vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist stattfinden können. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zu Aufbewahrungspflichten?

Welche Aufbewahrungsfristen gelten in Deutschland?

Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen im Überblick In Deutschland müssen Arbeitszeitaufzeichnungen 2 Jahre aufbewahrt werden. Österreich sieht eine Aufbewahrungsfrist von 1 Jahr für die Unterlagen der Zeiterfassung vor. In der Schweiz müssen Aufzeichnungen im Rahmen der Zeiterfassung über einen längeren Zeitraum archiviert werden.

Wie lange müssen die Dokumente aufbewahrt werden?

Generell müssen die folgenden Dokumente sechs Jahre lang aufbewahrt werden: Steuerunterlagen und für die Besteuerung relevante Informationen Eingehende Geschäfts- und Handelsbriefe Die gesamte, ausgehende Korrespondenz

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