Wie lange wird Rente nach dem Tod ausgezahlt?
Als überlebender Ehepartner profitieren Sie vom sogenannten Sterbevierteljahr der Rentenversicherung und erhalten als Witwe oder Witwer für weitere drei Monate die Rente Ihres Ehepartners ausbezahlt.
Wie lange bekommt man Rente vom Ehemann?
Hinterbliebenenrente steht Ihnen nur so lange zu, wie Sie ledig bleiben. Wenn Sie wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, geht der Anspruch auf die Witwenrente Fall verloren. Bei erneuter Heirat können Sie allerdings eine Abfindung auf die Witwenrente in Höhe von zwei Jahresrenten erhalten.
Wann bekommt man das Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der versicherte Ehegatte verstorben ist. Für diese Zeit wird sowohl die große als auch die kleine Witwen- oder Witwerrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet.
Wird für den Sterbemonat noch Rente gezahlt?
Erhielt Ihr verstorbener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin bereits eine eigene Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat wird noch die volle Rente gezahlt.
Was passiert mit der Rente wenn man stirbt?
Wird die aktuelle Rente noch ausgezahlt? Laufende Renten aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung werden bis zum Ende Monats, in dem der Todesfall eingetreten ist, an die Erben ausgezahlt. Das Gleiche gilt für Bezüge aus der Hinterbliebenenversorgung von Beamten.
Wer hat Anspruch auf Sterbevierteljahr?
„Sterbevierteljahr“ nennt man die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit erhalten Sie die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe des Rentenanspruchs Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer verstorbenen Ehepartnerin/Lebenspartnerin.
Was passiert mit meiner Rente wenn ich tot bin?
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich sterbe? Verstirbt ein Mensch in fortgeschrittenem Alter, wenn er bereits Rente bezieht, so erlischt sein Rentenanspruch im Monat seines Todes. Lässt er jedoch einen Ehe- oder Lebenspartner zurück, hat dieser Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente.