Wie lange zählt eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ist – wenn nicht anders angegeben – zeitlich unbegrenzt, also auch über den Tod hinaus, gültig. Sie gilt also weiter, bis eventuelle Erben sie widerrufen. Ein Widerruf ist natürlich auch zu Lebzeiten jederzeit möglich.
Wie lange gilt eine Transmortale Vollmacht?
Grundsätzlich gilt eine Bank- oder eine Vorsorgevollmacht so lange, bis der Vollmachtgeber verstorben ist. Man kann allerdings im Rahmen der Bevollmächtigung anordnen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus wirksam sein soll. Eine solche Vollmacht wird als transmortale Vollmacht bezeichnet.
Kann der Vollmachtgeber die Auflösung einer Vollmacht erteilen?
Der Vollmachtgeber kann für die Auflösung der Vollmacht aber auch eine spezielle Bedingung erteilen. Erst wenn diese Bedingung (zum Beispiel die Ausführung eines Rechtsgeschäfts) erfüllt ist, kommt es zu einem automatischen Erlöschen der Vollmacht. Unabhängig von dem Erlöschen einer Vollmacht kann die Bevollmachtung aber auch widerrufen werden.
Wie kann die Vollmacht befristet werden?
Die Vollmacht kann durch den Vollmachtgeber zeitlich befristet werden. In diesem Fall erlischt die Vollmacht automatisch mit dem Ablauf der jeweiligen Frist. Der Vollmachtgeber kann für die Auflösung der Vollmacht aber auch eine spezielle Bedingung erteilen.
Was sollten sie in der Vollmacht beachten?
So sollten in der Vollmacht Ihr Name und die aktuelle Adresse zu finden sein, ebenso aber auch die genauen Daten zu Ihrem Bevollmächtigten. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie ganz genau deutlich machen, worauf sich Ihre Vollmacht bezieht und wozu diese eine Berechtigung erteilen soll.
Wie geht die Vollmacht an die Erben des Vollmachtgebers weiter?
Durch den Tod geht die Vollmacht an die Erben des Vollmachtgebers weiter. Diese können die Vollmacht aber widerrufen. Stirbt der Bevollmächtigte, dann führt dies in der Regel zum Erlöschen der Vollmacht (gemäß §§ 673, 675 BGB).