Wie läuft ein Gewaltschutzverfahren ab?
Für das Gewaltschutzverfahren sind die Familiengerichte zuständig, auch wenn Opfer und Täter nicht miteinander verwandt sind. Um ein Verfahren einzuleiten, müssen Sie einen Rechtsanwalt oder das Familiengericht aufsuchen und dort den Sachverhalt, also die Gewalttätigkeit an Eides statt versichern.
Wo stellt man eine einstweilige Verfügung?
Um eine einstweilige Verfügung zu beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. Örtlich zuständig für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 937ZPO), also desjenigen Gerichtes, welches auch für die Hauptsache zuständig wäre.
Was gilt für die richterliche Unabhängigkeit?
Die richterliche Unabhängigkeit gilt sowohl für die Berufsrichter als auch für die ehrenamtlichen Richter und ergibt sich insbesondere aus Art. 97 GG. Es ist allerdings zwischen der sachlichen und der persönlichen Unabhängigkeit zu unterscheiden:
Was ist die Haftung der Richter?
Haftung der Richter. Die Haftung der Richter richtet sich nach Art. 34 Satz 1 GG. Danach haftet nicht der Richter für Schäden, die er im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten zufügt, sondern sein Dienstherr, also das jeweilige Land oder der Bund.
Wie wird ein Richter ernannt?
Ein Richter wird in der Regel – ähnlich wie Beamte – auf Lebenszeit ernannt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen: Befähigung zum Richteramt durch das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität und dem anschließenden Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat) Deutscher i.S.d. Art.
Wie kann ein Richter als Einzelrichter tätig werden?
Ein Richter kann als Einzelrichter oder als Mitglied eines Spruchkörpers (z.B. Kammer oder Senat) tätig werden. Dabei soll er als neutrale Person Gerechtigkeit ausüben. Bei seiner Entscheidungsfindung ist der Richter deshalb unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (vgl. Art. 20 Absatz 3, Art.