Wie läuft ein Kammertermin vor dem Arbeitsgericht ab?
An dem Kammertermin nehmen neben der/dem Vorsitzenden auch zwei ehrenamtliche Richter/innen aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teil und es kann ggf. zu einer Beweisaufnahme kommen. In dieser Verhandlung wirkt das Gericht nochmals auf eine gütliche Einigung hin.
Wie läuft Arbeitsgericht ab?
Ein Gütetermin läuft in der Regel nach folgendem Schema ab: Am Verhandlungstag treffen sich Richter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Raum des Arbeitsgerichts. Später wird die Entscheidung schriftlich fixiert sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zugeschickt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.
Wie lange dauert der kammertermin?
Der Kammertermin findet – je nach Auslastung der Kammer – in der Regel einige Wochen oder Monate nach dem Gütetermin statt. Im Kammertermin ist nicht nur der Vorsitzende Richter anwesend (wie im Gütetermin), sondern die gesamte Kammer.
Was passiert bei einem Kammertermin?
Der Kammertermin dient in erster Linie der Entscheidung des Rechtsstreits, wobei auch hier immer noch eine gütliche Einigung angestrebt werden kann. Im Gegensatz zur Güteverhandlung, die nur vom vorsitzenden Richter (Berufsrichter) geführt wird, ist nur die gesamte Kammer zuständig.
Welche Klagen werden beim Arbeitsgericht eingereicht?
Die meisten Klagen, die beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sind Kündigungsschutzklagen. Im Falle einer Kündigung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine so genannte Klage auf Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist, bei dem für ihn zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Welche Rechtsberatung gibt es bei den Arbeitsgerichten?
Hierfür gibt es bei den Arbeitsgerichten eine sogenannte Rechtsantragsstelle. Eine Rechtsberatung wird hier nicht erteilt – der zuständige Rechtspfleger ist lediglich beim Ausformulieren der Klageschrift behilflich. Die Kündigungsschutzklage muss an das örtlich zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden.
Wie ergibt sich die örtliche Zuständigkeit im Arbeitsgericht?
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich nach § 46 Abs. 2 Arbeitsgerichtgesetz aus den Regelungen der Zivilprozessordnung. Im Arbeitsgericht ist hier der § 29 ZPO von wesentlicher Bedeutung. Es ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes.
Wie kann ich eine Klage bei der Arbeitsgerichtsbarkeit formulieren?
Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit herrscht kein Anwaltszwang. Der betroffene Arbeitnehmer kann die von ihm gewünschte Klage auch selbst formulieren und bei Gericht einreichen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Klage von einem Rechtspfleger beim Arbeitsgericht formulieren zu lassen.