Wie läuft eine gerichtliche Trennung ab?
Bei der gerichtlichen Trennung wird das gemeinsame Leben der Ehegatten durch ein Gerichtsurteil beendet, d.h. es ist die Intervention einer Richterin bzw. eines Richters erforderlich. Das Verfahren ist ähnlich wie bei einer Scheidung. Bei der gerichtlichen Trennung bleibt folglich die eheliche Verbindung bestehen.
Wie gehe ich vor bei einer Trennung?
Empfehlenswert ist auf jeden Fall, die wichtigsten Punkte betreffend Trennung in einer Vereinbarung schriftlich festzuhalten:
- Beginn der Trennung.
- Wohnsituation (wer bleibt in der ehelichen Wohnung?)
- Aufteilung des Hausrats.
- Obhut der Kinder und Besuchsrecht.
- Unterhaltsbeiträge und die Grundlagen der Berechnung.
Wie ist die Ehe?
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert die Ehe in § 1351 Abs. I BGB als eheliche Lebensgemeinschaft: “… Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehepartner sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung…“.
Wie prägt die Ehe die Gesellschaft?
Die Ehe prägt auch heute noch die Gesellschaft. Sie hat einen gewissen Aufschwung dadurch erfahren, dass die Ehe seit 2017 nunmehr auch gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht. Die Eheschließung begründet eine Reihe von Rechten und Pflichten beider Ehepartner.
Ist die Ehe älter als der Staat?
Diese Gesellschaftsform ist somit älter als der Staat. Gesellschaften, in denen Menschen nicht als Familien zusammenleben, gibt es nirgendwo in der Welt. Die Ehe ist die rechtliche Ausdrucksform dieses familiären Zusammenlebens. Ehe gibt der Familie eine Form und definiert die Rechte und Pflichten der Ehepartner.
Warum ist die Ehe eine besondere Lebensform?
Die Ehe ist eine besondere Lebensform. Auch wenn zunehmend Singles oder unverheiratete Paare die Gesellschaft prägen, ist und bleibt die Ehe ein Grundpfeiler menschlichen Zusammenlebens.
Was gibt es für das Verständnis von Ehe- und Scheidungsrecht?
Für das Verständnis von Ehe- und Scheidungsrecht gibt mithin Art. 3 Grundgesetz vor, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann fördert sowie aktiv auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.