Wie läuft eine Namensänderung ab nach Hochzeit?
Als frischgebackene Eheleute ist das Einwohnermeldeamt eure erste Anlaufstelle. Mit der Heiratsurkunde werden dort der Personalausweis, der Reisepass und die Lohnsteuerkarte auf den neuen Namen geändert. Ihr solltet hier frühestmöglich die Überarbeitung beantragen.
Was muss man nach Hochzeit ändern?
Wichtige Behördengänge nach der Hochzeit
- Personalausweis ändern.
- Reisepass ändern.
- Führerschein bei Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen (empfohlen, aber kein Muss)
- Zulassungsbescheinigung I und II bei Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen.
- Rundfunkgebühren-Beitragsservice informieren (das geht über dieses Formular)
Was muss man nach einer Namensänderung machen?
Namensänderung nach der Hochzeit: Die wichtigsten Dokumente
- Eintragungen im Einwohnermeldeamt erneuern.
- Bei der KfZ-Meldestelle Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Führerschein aktualisieren lassen.
- Telefonbucheintrag erneuern lassen und E-Mail-Adresse aktualisieren.
- Banken, Versicherungen und Krankenkasse informieren.
Was ist eine zivilrechtliche NamensÄnderung?
Zivilrechtliche Namensänderung. Der Wechsel des Nachnamens bei Heirat und Scheidung ist vergleichsweise einfach ( Namensänderung bei Heirat oder Scheidung ). Öffentlich-rechtliche Namensänderung. Für diese Form der Namensänderung ist meist das Bürgeramt oder Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig.
Wie lange dauert die Namensänderung für ein Kind?
Es gibt aber auch Situationen, in denen für die Namensänderung kein wichtiger Grund geltend gemacht werden muss, weil diese Gründe für die Namensänderung gesetzlich geregelt sind. Ändert sich für ein Kind etwa durch die Scheidung der Sorgeberechtigte, kann der Name des Kindes innerhalb von 3 Monaten geändert werden.
Wann darf der Nachname geändert werden?
Gemäß § 3 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) darf der Familienname nur dann geändert werden, wenn die Änderung durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Zuständig für die Entscheidung über die Änderung des Nachnamens ist nach § 6 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) die höhere Verwaltungsbehörde. Tipp: Es gibt Ausnahmen
Wer ist zuständig für die Änderung des Nachnamens?
Zuständig für die Entscheidung über die Änderung des Nachnamens ist nach § 6 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) die höhere Verwaltungsbehörde. Es gibt aber auch Situationen, in denen für die Namensänderung kein wichtiger Grund geltend gemacht werden muss, weil diese Gründe für die Namensänderung gesetzlich geregelt sind.