Wie laut darf es am Arbeitsplatz sein?
Übrigens: Die Arbeitsstättenverordnung sieht bei Lärm Grenzwerte von 55 dB und 70 dB vor. Die Werte richten sich je nach auszuübender Tätigkeit. Im Anhang dieser Verordnung heißt es unter Punkt 3.7 außerdem, dass der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz zu jeder Zeit so gering wie möglich gehalten werden sollte.
Was ist Lärm am Arbeitsplatz?
Stark erhöht ist der Lärm bei einer Lautstärke von 85 Dezibel. Wird diese Grenze – vergleichbar mit dem Lärm an einer Hauptverkehrsstraße oder eines Rasenmähers – erreicht, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Zurverfügungstellung von Ohrenschützern sorgen, sondern tatsächlich auch für deren Einsatz.
Warum ist die Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz wichtig?
So soll insbesondere verhindert werden, dass es zu gesundheitlichen Schäden kommt, wenn Arbeitnehmer zu lange sehr hohen Lautstärken ausgesetzt sind. Hinter dem Spitzenschalldruckpegel verbirgt sich die maximale Lautstärke, die an einem Arbeitsplatz erreicht werden kann.
Wie entsteht Lärm am Arbeitsplatz?
Nicht nur auf Baustellen oder in Fertigungshallen kann Lärm entstehen. Auch im Büro sind die Mitarbeiter so mancher Lärmquelle ausgesetzt. Auch technische Geräte wie Drucker, Telefonanlagen, Klimaanlagen und sogar Tastaturen können störende Geräusche und Lärm verursachen.
Was versteht man unter dem Begriff Lärm?
Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch. Das Ohr nimmt die Geräusche auf und verarbeitet die darin enthaltenen Informationen. Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie.
Was kann man gegen Lärm am Arbeitsplatz tun?
1. Effektive Maßnahmen und Tipps gegen Lärm am Arbeitsplatz
- Statten Sie Boden, Wände und Decken sowie Türen und Fenster mit einem Schallschutz aus, indem Sie auf lärmdämpfende Materialien und Möbel zurückgreifen.
- Besonders bewährt haben sich hierbei Holz und Kunststoff, aber auch Teppichböden.
Wie viel Dezibel sind im Büro erlaubt?
In einem kleinen Büroraum ist ein Richtwert von 35 Dezibel, im Großraumbüro der von 45 Dezibel vorgesehen. Zum Vergleich: Ein handelsüblicher Laserdrucker erzeugt einen Lärmpegel von circa 50 Dezibel.
Welche Lautstärke ist erlaubt?
Unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes dürfen die maximal zulässigen Expositionswerte von 85 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel und 137 dB(A) für den Spitzenschalldruckpegel nicht überschritten werden.