Wie lautet die gesetzliche Kündigungsfrist?
Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB. Hinweis: Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Wann verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist?
Ist der Arbeitnehmer dem Betrieb bereits länger als zwei Jahre zugehörig, verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Zeit. Sie kann jedoch längstens sieben Monate betragen, nämlich bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren.
Was passiert wenn man nicht fristgerecht gekündigt?
Wird nicht fristgemäß zu einem festen Endtermin gekündigt, müssen Sie innerhalb der 3-wöchigen Klagefrist die Nichteinhaltung der korrekten Kündigungsfrist nach § 4 KSchG geltend machen. Ist die Kündigung wegen sonstiger Formfehler unwirksam, wird das Arbeitsverhältnis überhaupt nicht beendet.
Kann man sich krank melden wenn man gekündigt hat?
Der Arbeitgeber muss mit der Kündigung nicht warten, bis der Arbeitnehmer wieder gesund ist. Dass die Krankschreibung vor der Kündigung schützt, ist also ein Irrglaube. Der Arbeitgeber kann auch trotz Krankheit bzw. gerade aufgrund der Krankheit kündigen.
Kann ich mich nach der Kündigung krankschreiben lassen?
Dies muss er übrigens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung tun. Ansonsten wird diese automatisch wirksam. Krankschreiben lassen nach Kündigung ist eine Unart vieler Arbeitnehmer. Aber Sie können sich dagegen zur Wehr setzen und die Krankschreibung überprüfen lassen.
Wer zahlt Krankengeld bei Kündigung?
Eine Kündigung berührt grundsätzlich nicht den Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt für maximal sechs Wochen das Entgelt weiter. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung auch für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
In welchen Fällen sind keine Kündigungsfristen einzuhalten?
Im Arbeitsrecht gilt die Ausbildung als ein spezielles Arbeitsverhältnis, für das besondere Regelungen gelten. Anders als in der üblichen Probezeit gibt es in der Probezeit einer Ausbildung, die üblicherweise auf eine maximale Dauer von vier Monaten beschränkt ist, deshalb auch keine Kündigungsfrist.