Wie lebten Frauen im alten Rom?
Zwar waren Frauen nur eingeschränkt geschäftsfähig, doch unterschieden sie sich darin nicht von den meisten Männern. Anders als Männer besaßen Frauen jedoch keinerlei über ihre eigene Person hinausgehenden Rechte. Sie durften weder Vormund noch Bürge sein noch durften sie politische oder öffentliche Ämter bekleiden.
Wer war im alten Rom wahlberechtigt?
Das Wahlrecht hatte jeder männliche Römer ab dem 16. Lebensjahr. Davon ausgeschlossen waren Frauen, Sklaven und Ausländer, wobei letztere als peregrini behandelt wurden.
Was gab es in der römischen Gesellschaft?
Die römische Gesellschaft. Für die Kinder bedürftiger freier Bürger gab es in der Kaiserzeit Unterstützungsfonds (alimentatio), die vor allem wegen des Bevölkerungsrückgangs in Italien eingerichtet wurden. Oberste Gesellschaftsschicht der Republik wie der Kaiserzeit war der Senat, dessen Bedeutung jedoch seit Augustus stark eingeschränkt war.
Was war der Grundsatz des römischen Bürgers vor dem Gesetz?
Der Grundsatz der Gleichheit jedes römischen Bürgers vor dem Gesetz war wesentlicher Bestandteil des Gesetzeswerkes, welches seine Form um 450 v. Chr. im Zwölftafelrecht fand.
Wie entwickelte sich die alte Rechtsprechung der römischen Königszeit?
Die auf religiösen und sittlichen Grundsätzen beruhende alte Rechtsprechung der römischen Königszeit entwickelte sich während der Römischen Republik kontinuierlich zu einer sachlich-juristisch interpretierten Jurisdiktion, die während der Kaiserzeit ihren Höhepunkt erreichte.
Was waren die Provinzen der römischen Republik?
Während der römischen Republik wurden die Provinzen von Statthaltern, den sogenannten Prokonsuln oder Proprätoren verwaltet. Unerheblich war, ob es sich dabei wirklich um einen ehemaligen Konsul oder Prätor, den beiden höchsten Rängen im ‚cursus honorum‘, handelte.