Wie macht man eine Gutertrennung?

Wie macht man eine Gütertrennung?

Eine Gütertrennung lässt sich gemäß des Familienrechts in Deutschland nur im Rahmen eines Ehevertrages vereinbaren. Dieser Vertrag lässt sich vor einer Hochzeit abschließen, er kann aber auch während der Ehezeit nachträglich vereinbart werden.

Kann man ein Ehevertrag ohne Notar machen?

Damit ein Ehevertrag rechtsgültig ist, muss er notariell beurkundet sein. Eheverträge sind nur dann gültig, wenn Sie vor einem Notar in Anwesenheit beider Partner geschlossen werden. Die notarielle Beglaubigung ist also unbedingt notwendig.

Welche Unterlagen braucht man bei einer Gütertrennung?

Da man eine Gütertrennung in Deutschland nur als Bestandteil eines Ehevertrages vereinbaren kann, braucht man hierfür eine notarielle Beurkundung für die Rechtsgültigkeit. Dabei müssen beide Ehepartner beim Notar anwesend sein, während dieser den Ehevertrag beurkundet (§ 1410 BGB).

Wann macht man eine Gütertrennung?

Geht ein vermögender Partner eine Ehe ein, kann er durch die Gütertrennung verhindern, dass sein Vermögen im Falle einer Scheidung zur Hälfte an den Ex-Partner geht. Bringt ein Partner hohe Schulden mit in die Ehe, werden sie bei einer Gütertrennung ebenfalls getrennt behandelt.

Kann man ein Ehevertrag selbst machen?

Sie können einen Ehevertrag selbst formulieren – dieser sollte jedoch stets fachmännisch geprüft werden. Damit die Beurkundung offiziell ist, benötigt es stets einen Notar für einen Ehevertrag – ganz gleich, wer das Schreiben aufgesetzt hat.

Wie können sie eine Scheidung beantragen?

Sie müssen Ihre Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht beantragen. Dazu müssen Sie einen Scheidungsantrag einreichen. Darin beantragen Sie, dass Ihre Ehe geschieden wird. Nur der Familienrichter kann Ihre Ehe scheiden. Das Standesamt, wo Sie die Ehe einst abgeschlossen haben, ist dafür nicht zuständig.

Warum stimme ich der Scheidung zu?

„Ich stimme der Scheidung der Ehe zu!“. Dieser Satz ist für den Ablauf einer Scheidung entscheidend. Beeinflusst er doch wie lange das Scheidungsverfahren dauern wird. Was für die Einverständniserklärung im Vorfeld einer Scheidung wichtig ist, erfahren Sie im Folgenden.

Kann ich nach der Scheidungsurkunde geltend machen?

Möchten Sie nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geschieden sind. Beantragen Sie nach Ihrer Scheidung beim Finanzamt die Einstufung in eine andere Steuerklasse (z.B. von Steuerklasse V in Steuerklasse II), benötigen Sie die Scheidungsurkunde.

Welche Vorschriften gelten für die Scheidung?

Es gelten bestimmte Vorschriften. Voraussetzung dafür, dass Sie die Scheidung beantragen können, ist der Ablauf des Trennungsjahres nach der Trennung. Sie müssen also wenigstens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben.

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