Wie man verhaftet wird?
Jedermann kann eine Person auf frischer Tat zur Identitätsfeststellung festhalten (§ 127 Abs. 1 StPO). Staatsanwaltschaft und Polizei können eine Person bei Gefahr im Verzug auch ohne Bezug zu einer frischen Tat festnehmen (§ 127 Abs. 2 StPO).
Wie lange darf ein Verdächtiger festgehalten werden?
– Die Höchstdauer beträgt 48 Stunden (“bis spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, …”). Sie gilt für Freiheitsentziehungen, die von der Polizei eingeleitet wurden und für solche, denen eine richterliche Entscheidung zugrunde liegt. In Ausnahmefällen darf die Dauer bis zu 4 Tagen betragen.
Wann hat die Polizei den Anwalt der ersten Stunde eingeführt?
, die seit Anfang 2011 in Kraft ist, hat den «Anwalt der ersten Stunde» eingeführt: Die Polizei muss Sie zu Beginn der ersten Einvernahme darauf hinweisen, dass Sie einen Anwalt beiziehen können. Wurden Sie vorläufig festgenommen, dürfen Sie sich vor der Befragung mit Ihrem Verteidiger oder Ihrer Verteidigerin absprechen.
Kann die Polizei ihre Identität abklären?
Denn die Polizei darf Sie zum Beispiel zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat anhalten, um Ihre Identität abzuklären. Weigern Sie sich oder haben Sie keinen Ausweis dabei, riskieren Sie, dass man Sie auf den Posten mitnimmt. Müssen sich die Polizisten mir gegenüber ausweisen?
Wann müssen sie mit der Polizei inhaftiert werden?
Spätestens, wenn Sie zufällig oder gezielt in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie mit Ihrer Inhaftierung rechnen. Kommt es so weit, wird Ihnen die Polizei eine Abschrift des Haftbefehls aushändigen. Sprechen Sie nicht oder kaum Deutsch, müssen Sie eine Übersetzung in einer für Sie verständlichen Sprache erhalten.
Kann man sich auf das Eintreffen der Polizei vorzubereiten?
Ihnen soll keine Möglichkeit gegeben werden, sich auf das Eintreffen der Polizei vorzubereiten oder sich der Verhaftung zu entziehen. Sie werden daher regelmäßig vor der Verhaftung nicht erfahren, dass ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht fordern.