Wie melde ich einen neuen Mitarbeiter an?

Wie melde ich einen neuen Mitarbeiter an?

Neue Mitarbeiter: Wo Sie Ihre Angestellten anmelden müssen

  1. Betriebsnummer beantragen bei der Agentur für Arbeit.
  2. Berufsgenossenschaft für gesetzliche Unfallversicherung.
  3. Meldung zur Sozialversicherung.
  4. Sofortmeldung zur Sozialversicherung.
  5. Gesundheitsamt.
  6. Krankenkasse.
  7. Lohnabrechnungen erstellen (lassen)

Wo muss ich meine Mitarbeiter anmelden?

Möchten Sie als Arbeitgeber Mitarbeiter einstellen, bestehen folgende Meldepflichten: Betrieb bei der Agentur für Arbeit registrieren (Betriebsnummer) Betrieb beim zuständigen Unfallversicherer anmelden (Berufsgenossenschaft je nach Branche) Betrieb beim Finanzamt registrieren.

Wann muss eine sofortmeldung erstellt werden?

In allen Wirtschaftsbereichen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit vorliegt, müssen Arbeitgeber vor der eigentlichen Anmeldung bei der Krankenkasse eine sogenannte Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn abgeben. Dies gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Aushilfen.

Wie melde ich einen geringfügigen Mitarbeiter an?

Privathaushalte melden diese mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Das ist ein einseitiges Formular, das der Arbeitgeber im Privathaushalt ausfüllt. Auch alle Änderungen und die Abmeldung des Minijobbers erfolgen mit dem Haushaltsscheck. Alles Weitere erledigt die Minijob-Zentrale.

Wer ist zur Abgabe von Sofortmeldungen verpflichtet?

Der Gesetzgeber hat Arbeitgeber zur Abgabe einer Sofortmeldung verpflichtet, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen beschäftigen:

  • Baugewerbe.
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
  • Personenbeförderungsgewerbe.
  • Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe.
  • Schaustellergewerbe.

Wer muss eine Sofortmeldung abgeben?

Wer bekommt die Sofortmeldung? Der Arbeitgeber übermittelt elektronisch die Sofortmeldung mit dem Abgabegrund „20“ nicht an die Einzugsstelle, sondern direkt an die DSRV – Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung . Diese Daten stehen dann der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) zur Verfügung.

Was muss dem Sozialversicherungsträger gemeldet werden?

In jeder Meldung zur Sozialversicherung müssen die folgenden Angaben zum Arbeitnehmer enthalten sein:

  • die Versicherungsnummer.
  • Vor- und Nachname.
  • Geburtsdatum.
  • Staatsangehörigkeit.
  • Angaben über die Tätigkeit nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit.
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs.
  • Beitragsgruppe.

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