Wie misslich ist die Lage des Arbeitgebers beim E-Mail-Account?
Besonders misslich ist die Lage des Arbeitgebers, wenn dieser die private Nutzung des E-Mail-Accounts gestattet hat. Vor der Abwägung der arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Interessen stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitgeber den strengen Anforderungen des Fernmeldegeheimnisses unterliegt.
Was ist hilfreich mit E-Mail-Adresse?
Hilfreich ist es daher, auf Namen und E-Mail-Adresse (ggf. auch Telefonnummer etc.) eines Kollegen hinzuweisen, der sich um das Anliegen kümmern kann, damit der E-Mail-Absender eine Chance der Bearbeitung seines Anliegens bekommt.
Ist die private E-Mail Nutzung erlaubt?
Wenn der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die private E- Mail Nutzung ausdrücklich erlaubt hat, stellt sich die Situation ganz anders dar. In einem solchen Fall gilt der Arbeitgeber als Diensteanbieter. Dieser Begriff ist im Telekommunikations- und im Telemediengesetz geregelt.
Hat der Arbeitnehmer die private Nutzung des E-Mail-Kontos gestattet?
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Kontos nicht gestattet, hat er weitgehende Kontrollbefugnisse.
Hat der Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account nicht gestattet?
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Kontos nicht gestattet, hat er weitgehende Kontrollbefugnisse. Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account dennoch privat, handelt er vertragswidrig. Mit einem solchen Verhalten muss der Arbeitgeber regelmäßig nicht rechnen.
Wie kann ich private E-Mails benutzen?
Den Mitarbeitern ist zu raten den geschäftlichen E- Mail- Account auch nur dienstlich zu nutzen. Private E- Mails sollten lieber über einen privaten Account auf einem entsprechenden Internetportal geschrieben und empfangen werden.
Was ist die richtige Antwort für eine E-Mail?
Dein Antworttext wird über die ursprüngliche Nachricht gesetzt, damit Gesprächspartner den E-Mail-Verlauf nochmals zur Erinnerung gegenlesen können. Achte bei der Antwort auch darauf, wer eventuell noch in CC gesetzt war. Auch bei einer Antwort ist die richtige Anrede Pflicht – es gibt nichts Unhöflicheres, als einfach gleich zu antworten.
Was ist der richtige Einstieg in eine E-Mail?
Der richtige Einstieg. Gleich vornweg steht der Betreff. Diesen sehen Lesende bevor sie die E-Mail überhaupt öffnen. Aus der Betreffzeile sollten Empfänger sofort entnehmen können, worum es sich in der Nachricht handelt. Zum Beispiel: Mitarbeitergespräch am Freitag, den 03.05.