Wie mit Lärmbelästigung umgehen?
Zu den schnell wirksamen, sozusagen den SOS-Maßnahmen gehören beispielsweise: Handy, Fax und Telefon leise stellen, sich mit Ohrstöpseln gegen den Lärm im Großraumbüro schützen, bei lauter Gartenarbeit Kopfhörer aufsetzen, den Raum wechseln, TV oder Radio für längere Zeit ausschalten, Partys und Diskos meiden oder …
Was tun gegen Nachbarschaftslärm?
Wenn ein klärendes Gespräch nicht hilft, kann es sinnvoll sein, die Polizei oder das Ordnungsamt einzuschalten. In Mietwohnungen können Sie bei fortdauernden Ruhestörungen durch Ihre Nachbarn auch Ihren Vermieter in die Pflicht nehmen.
Wie kann ich eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen?
Wer eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen möchte, kann entweder die Polizei rufen, die sich vor Ort ein Bild von der Lage macht. Wenn es sich nicht um eine akute Ruhestörung handelt, kann eine Anzeige auch beim Ordnungsamt gestellt werden. Vor einer Anzeige wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn empfiehlt sich Gang zum Anwalt oder als erster
Wie kannst du die Lärmbelastung belegen?
Für das weitere Vorgehen ist es wichtig, dass du die Lärmbelastung belegen kannst. Daher solltest du ein sogenanntes Lärmprotokoll führen. Im Anhang findest du eine Vorlage. In einem weiteren Schritt empfehlen wir dir, deine Vermieter oder deinen Vermieter schriftlich zu informieren.
Was ist eine übermässige Lärmbelästigung?
Staubsaugen, Klavierspielen oder Kinderlärm werden als nicht übermässige Lärmemission eingestuft. Übt jedoch eine Brass Band in der Wohnung nebenan oder tobt mehrmals die Woche stundenlang eine Kinderschar durch die Wohnung über dir, handelt es sich um eine übermässige Lärmbelästigung.
Warum sind Menschen mit starker Lärmbelastung unzufrieden?
Personen mit starker Lärmbelastung sind meistens mit ihrer Wohnsituation unzufrieden. Umgekehrt fühlen sich die mit ihrer Wohnsituation Zufriedenen meist nicht so stark durch Lärm gestört. Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Lärmbelästigung führen, werden von einem großen Teil der Bevölkerung als wichtig eingestuft.