Wie muss der Vermieter Änderungen des Mietvertrags bekannt geben?
Der Vermieter muss dem Mieter sämtliche Änderungen des Mietvertrags mit einem amtlichen Formular bekannt geben. Auf diesem Formular ist der Hinweis festgehalten, dass Mieter die Vertragsänderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten können, beispielsweise bei einer Mietzinserhöhung.
Kann der Erwerber Änderungen des Mietvertrages bewirken?
Es bedarf nicht des Abschlusses eines neuen Mietvertrages mit dem Erwerber. Auch hat der Erwerber nicht das Recht, einseitig Änderungen des Vertrages zu bewirken. Dies wäre allenfalls möglich, wenn der Mieter zustimmt. Auf Änderungen des Mietvertrages anlässlich der Veräußerung muss sich der Mieter allerdings nicht einlassen.
Welche Bedingungen gelten im Mietvertrag?
Bedingungen im Mietvertrag sind nicht immer gültig. Mit dem Mietvertrag werden der Nettomietzins, die Nebenkosten sowie die Kündigungsfristen und -termine klar geregelt. Sogenannte «Allgemeine Vertragsbedingungen» (AVB) gelten nur, wenn diese im Mietvertrag erwähnt werden. Lesen Sie als Neumieterin oder Neumieter die AVB im Vertrag genau durch.
Wie wird der bestehende Mietvertrag fortgesetzt?
Der bestehende Mietvertrag wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung des Mieters 2, allein mit dem Mieter 1 fortgesetzt. Der Vermieter erteilt seine Zustimmung, dass der Mieter 1 alle Rechte und Pflichten des Mieters 2 aus dem Mietvertrag übernimmt und das Mietverhältnis allein mit dem Mieter 1 fortgesetzt wird.
Was gilt bei der Miete von Wohnraum?
Bei der Miete von Wohnraum ist zusätzlich die Vorschrift des § 572 BGB zu beachten (bisher § 570a BGB). Nach dessen Abs. 1 ist es dem Vermieter verwehrt, sich auf eine Vereinbarung zu berufen, durch welche er nach Überlassung der Wohnung berechtigt ist, vom Mietvertrag zurückzutreten.
Was reicht für den schriftlichen Mietvertrag?
Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung. Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem der Vermieter und der Mieter die wesentlichen Vertragsbestandteile festlegen und unterschreiben.
Was ist ein Mietvertrag?
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter). Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus.