FAQ

Wie muss ein elektronisches Dokument versehen werden?

Wie muss ein elektronisches Dokument versehen werden?

Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Es reicht die QES irgendeiner Rechtsanwältin oder irgendeines Rechtsanwalts.

Wie kann ich eine elektronische Signatur erstellen?

Wenn Sie Ihre Webcam zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwenden möchten, müssen Sie zuerst Ihre Unterschrift in Schwarz auf ein weißes (unliniertes) Blatt Papier schreiben. Auf dem Mac können Sie die integrierte Signaturfunktion der Vorschau verwenden, um mit der FaceTime-Kamera eine elektronische Signatur zu erstellen.

Wie kann man Dokumente mit einer elektronischen Signatur auf Papier ersetzen?

Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 SigG können als elektronische Form eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier ersetzen, vgl. § 126a BGB.

Ist die digitale Signatur eine Verschlüsselung?

Die digitale Signatur ist keine Verschlüsselung, sondern bestätigt nur die Authentizität und die Integrität des Dokuments! Ein Ausspähen des Dokuments kann jedoch allein mit der digitalen Signatur nicht verhindert werden.

Was ist der Dateiname des elektronischen Dokuments?

Die Dokumente müssen druckbar, kopierbar und, soweit technisch möglich, durchsuchbar sein. Der Dateiname soll den Inhalt des elektronischen Dokuments schlagwortartig umschreiben. Beachten Sie, dass der Dateiname im Übrigen den technischen Anforderungen des beA genügen muss.

Was muss eine Unterschrift enthalten?

Was muss eine Unterschrift enthalten? Die Unterschrift dient als sogenannte „ eindeutige Willensbekundung “ und muss daher dem Unterzeichnenden eindeutig zugeordnet werden können. Daher muss nach Ansicht der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Unterschrift den vollen Familiennamen aufweisen.

Wie kann ich ein elektronisches Dokument versenden?

Der Berufsträger muss das elektronische Dokument einfach signieren und aus seinem beA selbst versenden. Das einfach signierte Dokument muss über das beA an Gerichte versandt werden. Ein Versand über einen EGVP-Client reicht nicht aus!

Kategorie: FAQ

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