Wie muss ich eine Petition einreichen?
Zunächst muss der US-Verlobte eine sog. Petition bei der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS einreichen. Diese besteht aus diversen Formularen (u. a. I-129F) und Nachweisen.
Was ist ein K-1 Visum?
K-1 Visum – Verlobtenvisum. Wer in den USA einen US-Amerikaner oder eine US-Amerikanerin heiraten und mit ihm/ihr in den USA leben möchte, muss ein sog. Verlobtenvisum (Fiancé/Fiancée Visa) beantragen.
Wie können sie uns bei der Beantragung des K-1 USA Visums weiterhelfen?
Wenn wir Ihnen bei der Beantragung des K-1 USA Visums oder der Greencard weiterhelfen sollen, melden Sie sich bitte bei uns – entweder per E-Mail (info@visum-usa.com) oder auch telefonisch (069 – 76 75 77 80).
Wie lange dauert die Beantragung des k-1-visums?
Es folgt dann im zweiten Schritt die Beantragung des K-1-Visums beim US-Konsulat in Frankfurt. Die Petition ist zunächst für vier Monate gültig, der Visumsantrag sollte also innerhalb dieses Zeitraums gestellt werden.
Wie lange dauert die Einreise in die USA und die Heirat?
Dritter Schritt: Einreise in die USA und Heirat Das K-1 USA Visum ist in der Regel sechs Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Verlobte in die USA reisen. Der Grenzbeamte gewährt ihm sodann eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, während derer die Hochzeit stattfinden muss.
Wie kann ich eine US-Amerikanerin heiraten?
Wer in den USA einen US-Amerikaner oder eine US-Amerikanerin heiraten und mit ihm/ihr in den USA leben möchte, muss ein sog. Verlobtenvisum (Fiancé/Fiancée Visa) beantragen.
Wie lange muss der Verlobte in die USA reisen?
Innerhalb dieses Zeitraums muss der Verlobte in die USA reisen. Der Grenzbeamte gewährt ihm sodann eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, während derer die Hochzeit stattfinden muss. Anders als bei anderen Visa ist eine Verlängerung des Aufenthalts über die 90 Tage hinaus nicht möglich.
Was ist ein Verlobtenvisum?
K-1 Visum – Verlobtenvisum Wer in den USA einen US-Amerikaner oder eine US-Amerikanerin heiraten und mit ihm/ihr in den USA leben möchte, muss ein sog. Verlobtenvisum (Fiancé/Fiancée Visa) beantragen.
Wie lange dauert die Einreichung ihrer Petitionen?
Die Staatsregierung wird daher unmittelbar nach Einreichung Ihrer Petition um Stellungnahme gebeten. In der Regel dauert dies – abhängig vom Umfang des Sachverhaltes – und der Vielzahl der eingereichten Petitionen mehrere Wochen.
Wie lange dauert die Stellungnahme ihrer Petitionen?
In der Regel dauert dies – abhängig vom Umfang des Sachverhaltes – und der Vielzahl der eingereichten Petitionen mehrere Wochen. Der Ausschuss wird sich nach dem Vorliegen der Stellungnahme Ihrer Petition dann in einer der nächsten Ausschusssitzung annehmen.
Welche Fristen gibt es im Petitionsverfahren?
Im Petitionsverfahren gibt es keine Fristen zu wahren. Es hat jedoch keine aufschiebende Wirkung und kann die gegen behördliche Entscheidungen zulässigen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage nicht ersetzen. Die dafür geltenden Fristen müssen unabhängig vom Petitionsverfahren unbedingt beachtet werden! 7.