FAQ

Wie muss Munition transportiert werden?

Wie muss Munition transportiert werden?

Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist im selben Behältnis ansonsten zulässig. Das Führen der Armbrust ist erlaubnisfrei. Der Transport von Munition unterliegt keinen Beschränkungen hinsichtlich eines Behältnisses; allerdings muss der Transport so erfolgen, dass ein Zugriff Unbefugter nicht möglich ist.

Wer darf Munition transportieren?

Dem Inhaber einer WBK ist es erlaubt, die Waffen zum Schießstand, zu einem Wettbewerb oder zum Büchsenmacher zu transportieren. Die Waffe darf hierbei nicht schussbereit sein. Das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit ist mit einer Waffenbesitzkarte nicht erlaubt.

Was für einen Waffenschrank brauche ich?

Ab 200 Kilogramm Gewicht dürfen in einem Schrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition gelagert werden. In einem Schrank der Klasse I und höher kann unabhängig vom Gewicht eine unbegrenzte Anzahl an Kurz- und Langwaffen gelagert werden.

Wie muss eine Waffe transportiert werden?

Da ein geschlossenes Behältnis gefordert wird, ist ein offenes Transportieren (zB. in einem Gewehrhalter im Kraftfahrzeug) oder eingeschlagen in eine Decke nicht zulässig. Eine Sperrvorrichtung muss das geschlossene Behältnis (kann eine Gewehrtasche, ein Gewehrkoffer oder auch die Originalverpackung zB.

Wie werden Waffen transportiert?

Besonders sicher ist es, wenn man einen klassifizierten Stahlbehälter (A oder B Behälter) im Fahrzeug eingebaut hat. den Kofferraum zu legen. Ohnehin wird jeder Schütze einen Waffenkoffer oder Waffenfutteral besitzen, in welchem er seine Waffe(n) transportiert.

Wer darf Waffen versenden?

Für die Erfüllung dieser waffenrechtlichen Voraussetzung ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich. Waffen können z.B. mit der Deutschen Post AG im versicherten Paket versendet werden. Es ist dabei die Option „eigenhändig“ zu wählen. Das Paket darf nicht speziell gekennzeichnet sein.

Welche Sicherheitsstufe muss ein Waffenschrank haben?

Im deutschen Waffengesetz ist geregelt, dass bestimmte Waffen in einem Waffenschrank verwahrt werden müssen, der mindestens dem Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 entspricht. Vom Gesetzgeber als gleichwertig bezeichnet werden Waffenschränke der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992.

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