Wie müssen die Gerichtsvollzieherkosten getragen werden?
Gemäß § 788 ZPO müssen die Gerichtsvollzieherkosten bei der Zwangsvollstreckung vom Schuldner getragen werden. Sie werden zusammen mit den Forderungen der Gläubiger eingetrieben. Können diese nicht vom Schuldner übernommen werden oder kann der Gerichtsvollzieher keine Pfändung vornehmen, sind die Kosten zunächst vom Gläubiger zu tragen.
Was hat das Familiengericht zu beachten?
Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Ist der Gerichtsvollzieher zuständig?
Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, wenn der Gläubiger eine Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (Sachpfändung) durchsetzen will. Seine Aufgabe ist es auch, den Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Abgabe der Vermögensauskunft aufzufordern. Darf der Gerichtsvollzieher alles pfänden?
Was ist Voraussetzung für ein Familiengericht?
Voraussetzung für ein Eingreifen des Familiengerichts ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Fn 1).
Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?
Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.
Welche Objekte kann der Gerichtsvollzieher an sich nehmen?
Kleinere Objekte kann der Gerichtsvollzieher in der Regel sofort an sich nehmen, an größeren wird ein entsprechendes Pfandsiegel angebracht. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung kann der Gerichtsvollzieher auch eine Taschenpfändung durchführen. Dabei können Geldbörse, Handtasche oder Jackentaschen des Schuldners inspiziert werden.
Ist der Auftrag an den Gerichtsvollzieher geregelt?
Auftrag an den Gerichtsvollzieher: Bei einer Zwangsvollstreckung ist der Ablauf genau geregelt. Kann ein Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen, können Gläubiger ihre Forderungen mittels einer Zwangsvollstreckung durchsetzen. Dabei können der Lohn, das Konto oder Sachen des Schuldners gepfändet werden.
Ist die Verhängung eines Ordnungsgelds unzulässig?
Die Verhängung eines Ordnungsgelds gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene Partei ist in einem solchen Fall unzulässig. Man muss auch mal etwas weiter fahren, wenn der Richter ruft, doch es muss auch wirklich nötig sein. Das hat der BGH entschieden (Beschluss v. 12.6.2007, VI ZB 4/07).