Wie müssen Mitarbeiter über Kurzarbeit informiert werden?
Um eine Anzeige einreichen zu können, muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer*innen die Entscheidung zur Kurzarbeit ankündigen. Dafür wird üblicherweise eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen.
Wie muss Kurzarbeit mitgeteilt werden?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Ankündigungsfrist für Kurzarbeit existiert nicht. In vielen Tarifverträgen gibt es aber Ankündigungsfristen für Kurzarbeit (häufig 2 bis 3 Wochen). Kurzarbeit muss nicht im gesamten Unternehmen eingeführt werden, sie ist auch nur in einzelnen Teilen des Betriebs möglich.
Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stehen Personen, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, soweit keine Tatbestände der Versicherungsfreiheit vorliegen. Versicherungsfrei beschäftigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Warum muss ein Arbeitgeber angemessene Arbeit zuweisen?
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen stets angemessene Arbeit zuweisen Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, müssen Sie die Anweisungen Ihres Arbeitgebers befolgen und die Ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen. Allerdings hat dieses Weisungsrecht – auch Direktionsrecht genannt – seine Grenzen. Ihre Tätigkeit muss stets angemessen sein.
Was haben sie als Arbeitnehmer als Arbeitnehmer zu beachten?
Sie haben als Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass Ihr Arbeitgeber bei seinen Anordnungen stets Ihre Interessen berücksichtigt. Erst dann entsprechen diese – wie es heißt – der Billigkeit. Ihr Arbeitgeber muss Ihre Fähigkeiten einbeziehen. Er muss auf Ihre bisherige Tätigkeit Rücksicht nehmen und
Was ist bei der Einstellung von Arbeitnehmern zu beachten?
Einstellung von Arbeitnehmern. Nach Vorlage beim Arbeitgeber sind das Arbeitszeugnis/Abschlusszeugnis, der Sozialversicherungsausweis und die Arbeitsbescheinigung dem Arbeitnehmer herauszugeben. Die anderen Arbeitsunterlagen hat der Arbeitgeber sorgfältig aufzubewahren.
Was müssen Arbeitnehmer bei der Arbeitsaufnahme mitteilen?
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber bei Arbeitsaufnahme nur noch die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitteilen und erklären ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Alle Daten sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und können vom Arbeitgeber dort elektronisch abgefragt werden.