Wie müssen sie die Staatsbürgerschaft erhalten?
Um sie zu erhalten, müssen Sie mindestens 8 Jahre in Deutschland gelebt haben und mehrere Voraussetzungen erfüllen. Normalerweise müssen Sie zur Erlangung der Staatsbürgerschaft die folgenden Bedingungen erfüllen: eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?
In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.
Was ist die deutsche Staatsbürgerschaft bei der Geburt?
Kinder: Deutsche Staatsbürgerschaft bei der Geburt Die deutsche Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich nach der Abstammung vergeben, nicht nach dem Geburtsort. Kinder eines deutschen Vaters oder einer deutschen Mutter sind automatisch deutsche Staatsbürger. Dagegen sind nicht alle in Deutschland geborenen Kinder auch Deutsche.
Welche Voraussetzungen müssen sie zur Erlangung der Staatsbürgerschaft erfüllen?
Normalerweise müssen Sie zur Erlangung der Staatsbürgerschaft die folgenden Bedingungen erfüllen: eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung
Wie kann eine österreichische Staatsbürgerschaft erworben werden?
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Art und Weise erworben werden, die in den folgenden Absätzen vorgestellt werden. In den meisten Fällen erwirbt ein Kind die Staatsbürgerschaft durch Abstammung – automatisch und ohne Antrag.