Wie nehme ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch?

Wie nehme ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch?

Um die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst eine Deckungszusage eingeholt werden. Liegt diese vor, bedeutet das, dass die Versicherung ihre Pflicht zur Übernahme der Kosten anerkennt. Viele Anwälte bieten die Beantragung der Deckungszusage kostenlos an.

Wie geht das mit der Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Die Rechtsschutzversicherung umfasst immer bestimmte Rechtsgebiete. Je mehr Gebiete abgedeckt sind, umso teuer ist meist die Versicherung. Nur in die versicherten Rechtsgebiete fallende Streitigkeiten werden auch von der Versicherung bezahlt.

Wann bin ich Rechtsschutzversichert?

Kinder sind, genau wie bei der Krankenversicherung auch, in der Rechtsschutzversicherung bis zum 18. Geburtstag bei den Eltern kostenfrei mitversichert. Sofern sie in Ausbildung sind oder studieren, besteht der Versicherungsschutz weiter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr – bei einigen Versicherungen auch länger.

Wie oft darf man Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können Sie eine Rechtsschutzversicherung immer dann einschalten, wenn ein Rechtsstreit droht. Natürlich hängt alles von Ihrem Vertrag ab: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist geregelt, für welche Fälle Ihr Rechtsschutz gilt.

Welche Rechtsschutzversicherung greift rückwirkend?

Der Verkehrsrechtsschutz ist der einzige Rechtsschutz, der rückwirkend abgeschlossen werden kann. Der Rückwärts-Verkehrsrechtsschutz kostet ab 25,77 Euro im Monat. Ob sich diese Absicherung für Sie lohnt, sollten Sie genau abwägen, denn für den Entfall der Wartezeit gelten dafür besondere Konditionen.

Kann man eine private Rechtsschutzversicherung im Nachhinein abschließen?

Lässt sich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen? Aufgrund der Wartezeitklausel lassen sich viele Rechtsschutzversicherungen in aller Regel nicht rückwirkend abschließen. Sie sollen explizit der Vorsorge dienen. Wer kurz vor einem Rechtsstreit steht, könnte also zu spät dran sein.

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