Wie nimmt man ein Zulassungsangebot an?

Wie nimmt man ein Zulassungsangebot an?

Sobald Ihnen ein Zulassungsangebot erteilt wird, können Sie dieses online im Bewerbungsportal von hochschulstart.de verbindlich annehmen oder ablehnen. Ferner können Sie eine Rückstellung mitteilen, falls Sie aufgrund eines anerkannten Dienstes das Studium zu diesem Semester nicht beginnen können.

Bis wann muss ich mein Zulassungsangebot annehmen?

– Wenn Sie ein (Gesamt-) Zulassungsangebot nicht innerhalb der genannten Annahmefrist (in der Regel innerhalb von 4 Tagen nach Versand des Zulassungsangebotes) annehmen, wird der Studienplatz an andere Bewerber*innen vergeben.

Was heisst Zulassungsangebot aktuell nicht möglich?

Eine Bewerbung befindet sich im Bewerbungsstatus „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“, wenn die Hochschule der Bewerberin oder dem Bewerber derzeit keine Zulassung anbietet. Sie haben also bisher noch kein Zulassungsangebot für diese Bewerbung erhalten.

Was ist der Zulassungsbescheid?

Offizielles Schreiben, mit dem die Hochschule Ihnen einen Studienplatz anbietet. Im Zulassungsbescheid finden Sie auch die Information, ob Sie weitere Bedingungen erfüllen müssen und wann und wo Sie sich immatrikulieren müssen.

Wann Angebot annehmen hochschulstart?

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein vorliegendes Angebot aktiv bis zum Ende der Koordinierungsphase anzunehmen. Nehmen Sie ein Angebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen.

Bis wann muss man einen Studienplatz annehmen?

Im Fall einer Zulassung hast du in der Regel 10 Tage Zeit um der Uni mitzuteilen, ob du den Studienplatz annehmen willst. Checke also regelmäßig deinen Account im Löwenportal zum Stand deiner Bewerbung und deine Mailbox auf Nachrichten vom Immatrikulationsamt.

Wie lange hat man bei hochschulstart Zeit ein Angebot anzunehmen?

Kann ein Zulassungsangebot verfallen?

Sie können einen Ihnen angebotenen Studienplatz bei Hochschulstart annehmen. Ihre übrigen Zulassungsangebote verfallen dann und können sofort an nachrückende Bewerber weitergegeben werden.

Wann bekommt man einen Zulassungsbescheid?

Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden immer erst nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist verschickt, da das Zulassungsverfahren erst nach dieser Frist eröffnet wird (Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Januar; Wintersemester: 15. Juli).

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