Wie obliegt der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren?
Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil im Erwachsenenstrafrecht die Strafvollstreckung.
Wie werden die Verfahren in der Staatsanwaltschaft bearbeitet?
Innerhalb der Abteilungen führt jeder Staatsanwalt ein eigenes Dezernat. Die Verfahren werden den Dezernenten nach einem Geschäftsverteilungsplan durch den Abteilungsleiter zugeteilt und dann grundsätzlich in eigener Zuständigkeit, aber weisungsgebunden bearbeitet.
Was gehört zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft?
Zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft gehört es zunächst, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen. Erlangt sie Kenntnis über eine potentielle Straftat, aufgrund einer Strafanzeige oder auf anderem Wege, und ergibt sich daraus ein sogenannter Anfangsverdacht, ist die Staatsanwaltschaft von Amts wegen dazu verpflichtet zu ermitteln.
Welche Rechtsgrundlagen sind für die Arbeit der Staatsanwaltschaft?
Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Staatsanwaltschaft sind in erster Linie die StPO und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Diese statten die Staatsanwaltschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit weitreichenden Befugnissen aus.
Warum sind die Aufgaben der Staatsanwaltschaft noch nicht beendet?
Doch hiermit sind die Aufgaben der Staatsanwaltschaft noch nicht beendet: Liegt ein rechtskräftiges Endurteil vor, vollstreckt die Staatsanwaltschaft dieses Urteil. Sie muss also dafür sorgen, dass die im Urteil festgelegte Strafe faktisch durchgesetzt wird. So muss z.B. bei einer Freiheitsstrafe ein Haftbefehl beantragt werden.
Was ist Vorteil für das Gericht und die Staatsanwaltschaft?
Vorteil für das Gericht und die Staatsanwaltschaft ist die Abkürzung des Verfahrens. Im Falle eines Geständnisses reduziert sich in der Regel die Anzahl der Verhandlungstage deutlich, da beispielsweise auf die Vernehmung von Zeugen verzichtet werden kann.
Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung aller Straftaten?
Gewöhnlich ist jede Staatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 1 GVG für die Verfolgung aller Straftaten zuständig, die „im Bezirk des Gerichts […], für das sie bestellt sind“, begangen wurden. Der örtliche Zuständigkeitsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft ist identisch mit dem Zuständigkeitsbezirk des jeweiligen Landgerichts.
Ist der Zuständigkeitsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft identisch?
Der örtliche Zuständigkeitsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft ist identisch mit dem Zuständigkeitsbezirk des jeweiligen Landgerichts. Der Zuständigkeitsbezirk einer Generalstaatsanwaltschaft ist identisch mit dem Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichts.
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Wie prüft die Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeiten?
Die Staatsanwaltschaft prüft diesen dann und stellt das Verfahren entweder ein oder leitet die Akten an das zuständige Gericht zur weiteren Überprüfung weiter. Praktisch weniger bedeutend sind die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiet der eigentlichen Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Welche Befugnis hat die Staatsanwaltschaft zur Wahrnehmung dieser Aufgabe?
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat die Staatsanwaltschaft die Befugnis, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art selbst vorzunehmen oder von Behörden und Beamten der Polizei vornehmen zu lassen.
Ist die Staatsanwaltschaft unabhängig von den Gerichten?
Von den Gerichten ist die Staatsanwaltschaft unabhängig und muss als getrennte Behörde organisiert werden (§§ 150, 151 GVG). Die Aufteilung des Staates in Bund und Länder setzt sich auch bei der Organisation der Staatsanwaltschaften( Generalbundesanwalt bzw. Landesstaatsanwaltschaften) fort. Dahinter steht die Idee der Gewaltenteilung.