Wie oft Arbeitssicherheitsbegehung?
Antwort: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird „regelmäßig“ im ASiG nicht konkretisiert.
Was ist eine Betriebsbegehung?
Bei der Betriebsbegehung wird geprüft, ob die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und -regeln und darüber hinaus der Stand der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes eingehalten werden.
Warum Sicherheitsbegehungen?
Die Sicherheitsbegehung gibt Ihnen einen Überblick über den Umsetzungsstand sicherheitstechnischer Maßnahmen an Ihrer Einrichtung und ermöglicht Ihnen die Einschätzung, ob Sie Ihren Verpflichtungen gerecht werden.
Was wird bei einer Begehung gemacht?
Die Begehungen dienen in erster Linie dazu, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort zu verschaffen, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundiert beraten zu können. Um dieser beratenden Rolle gerecht zu werden, sind regelmäßige Begehungen unumgänglich.
Was ist eine Arbeitsplatzbegehung?
Eine Arbeitsplatzbegehung ermöglicht es, die an den jeweiligen Arbeitsplätzen bestehenden Belastungen zu identifizieren und zu analysieren. Dadurch lassen sich Zusammenhänge zwischen der Arbeitsplatzgestaltung, dem Arbeitsverhalten und den Beschwerden erkennen.
Warum Betriebsbegehung?
Die Betriebsbegehung dient dazu, die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu bewerten und den Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten. Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, regelmäßige Betriebsbegehungen durchzuführen. Das gilt ungeachtet der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Mitarbeiter.
Was bedeutet eine Begehung?
Im Bauwesen ist eine Begehung eine Begutachtung der Baustelle meist durch den Bauherren, bzw. dessen Vertreter und den Bauausführenden. Die Begehung dient dem Feststellen des Baufortschrittes und der Klärung von auftretenden Fragestellungen vor Ort; deswegen spricht man verdeutlichend auch von Ortsbegehung.
Was heißt Begehungen?
Be·ge·hung, Plural: Be·ge·hun·gen. Bedeutungen: [1] das Betreten/Begehen (und Besichtigen) einer Fläche oder auch eines Raumes. [2] Durchführung eines Festaktes.