Wie oft darf man Brückenteilzeit beantragen?
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter mehrmals in Brückenteilzeit geht. Wenn er jedoch bereits in Brückenzeit war, kann er frühestens ein Jahr nach seiner Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit erneut Brückenteilzeit (oder unbegrenzte Teilzeit) beantragen.
Kann man Teilzeit befristet machen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Befristung der Teilzeitarbeit bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags zu bewilligen. Die Befristung der Teilzeitbeschäftigung kann verlängert werden. Der Antrag ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen.
Kann Arbeitgeber Teilzeit befristet?
Dank der Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBFG) können Arbeitgeber nun seit 1. Januar 2019 Brückenteilzeit nehmen. Das heißt, sie arbeiten zeitlich befristet weniger, ohne dafür Gründe nennen zu müssen. Danach kehren sie automatisch zu ihrer alten Arbeitszeit zurück (Vollzeit oder Teilzeit).
Für wen gilt das Teilzeit und Befristungsgesetz?
Die Regelungen zur Teilzeitarbeit gelten für alle Angestellten, einschließlich Minijobber (§2 TzBfG), Personen in Elternzeit und Führungskräfte (§6 TzBfG). Der Anspruch besteht nicht bei Beamten und bei allen Auszubildenden.
Was passiert nach der Brückenteilzeit?
Durch die neue Brückenteilzeit, die zum 1. Januar 2019 eingeführt wurde, haben (manche) Arbeitnehmer das Recht, für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Nach Ablauf dieser Zeit kehren sie wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurück, nicht unbedingt jedoch in die frühere Tätigkeit.
Wer hat Anspruch auf Brückenteilzeit?
Der Anspruch auf Brückenteilzeit setzt voraus, dass Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 9a Abs. Diese sechs Monate müssen, wie bei dem Anspruch auf eine dauerhafte Arbeitszeitverringerung gemäß § 8 TzBfG, bereits herum sein, bevor Sie einen Antrag beim Arbeitgeber stellen können.
Was ist Vollzeit im öffentlichen Dienst?
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst beim Bund haben eine Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche. Zwischen 39 Stunden und 40 Stunden arbeiten Arbeitnehmer in Kommunen.