FAQ

Wie oft kommt es bei der Ruckzahlung der Kaution zu Problemen?

Wie oft kommt es bei der Rückzahlung der Kaution zu Problemen?

Nicht selten kommt es bei der Rückzahlung der Kaution zu Verzögerungen und Problemen. Im Normalfall sollte der Mieter nach Ablauf einiger Monate, wenn das Mietverhältnis beendet und er aus der Wohnung ausgezogen ist, seine Kautionszahlung inklusive Zinsen vom Vermieter zurück erhalten, nachdem das Mietverhältnis beendet ist.

Kann man die fehlenden mieten mit der Kaution verrechnet werden?

Mancher Mieter kommt bei Beendigung des Mietverhältnisses auf die Idee, die letzte Miete oder sogar mehrere Mieten nicht mehr zu bezahlen, da er der Meinung ist, dass die fehlenden Mieten mit der Kaution verrechnet werden könnten.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Kaution?

Durch die gesetzlichen Grundlagen im Bezug auf die Kaution ist eigentlich klar, dass das Geld nach Beendigung des Mietverhältnisses noch als Sicherheit hinterlegt bleibt und mit der letzen Miete verrechnet werden könnte und sollte.

Wie kann ich die Rückzahlung der Mietkaution einfordern?

Nach der Rückgabe der Mietsache (Wohnung), und zwar grundsätzlich erst danach, können Sie die Rückzahlung der Mietkaution sowie der erwirtschafteten Zinsgewinne einfordern. Der Vermieter muss Ihnen das in voller Höhe gewähren.

Ist die Zahlung der Kaution in Geld möglich?

Statt der Zahlung der Kaution in Geld kann der Mieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit geben. Er spart sich somit die Zahlung des Geldes für die Mietkaution. Diese sogenannte Mietkautionsbürgschaft stellt die einzige bargeldlose Form der Mietsicherheit dar.

Ist die Hausverwaltung zuständig für die Auszahlung der Kaution?

Ist für die Auszahlung der Kaution die Hausverwaltung zuständig, kann der Vermieter unmittelbar gegen diese vorgehen oder auch den Vermieter dazu verleiten, dass dieser gegenüber der Hausverwaltung die Zahlung anordnet.

Ist der Vermieter zuständig für die Auszahlung der Kaution?

Gegebenenfalls müsste der Rechtsanwalt den Anspruch des Mieters gerichtlich durchsetzen. Ist für die Auszahlung der Kaution die Hausverwaltung zuständig, kann der Vermieter unmittelbar gegen diese vorgehen oder auch den Vermieter dazu verleiten, dass dieser gegenüber der Hausverwaltung die Zahlung anordnet.

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