Wie prueft man Mittaeterschaft?

Wie prüft man Mittäterschaft?

Der Tatbeitrag des Mittäters muss auf einem gemeinsamen Tatplan beruhen. P: Mittäterexzess = Jeder Mittäter haftet nur im Rahmen des gemeinsamen Tatplans. Für jeden Mittäter gesondert prüfen! Vom Vorsatz erfasst sein muss auch die mittäterschaftliche Begehungsweise.

Was sind die Voraussetzungen einer rechtfertigenden Einwilligung?

Disponibilität des Rechtsguts. Das in Rede stehende Rechtsgut muss überhaupt disponibel sein, damit eine rechtfertigende Einwilligung zulässig ist. Dies wäre etwa dann zu verneinen, wenn es nicht um Rechtsgüter der betroffenen Person geht, sondern um Rechtsgüter der Allgemeinheit.

Was versteht man unter einer Einwilligung?

Unter einer Einwilligung versteht man die vorherige Zustimmung zu einem zustimmungsbedürftigen fremden Rechtsgeschäft.

Wann mutmaßliche Einwilligung?

Bei Operationen kommt eine mutmaßliche Einwilligung nur dann in Betracht, wenn ohne den sofortigen oder späteren Eingriff eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Patienten besteht.

Welche Prinzipien unterliegt die Einwilligung?

Freiwilligkeit. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ist zulässig, wenn die betroffene Person hierin ausdrücklich eingewilligt hat. Grundsätzlich gilt das bisher bekannte Prinzip, dass eine Einwilligung freiwillig und ohne jeden Zwang abgegeben werden muss.

Was ist die mutmaßliche und konkludente Einwilligung?

Die konkludente Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund, der im Gegensatz zur rechtfertigenden Einwilligung den mutmaßlichen Willen des Rechtsgutsträgers (ex ante) voraussetzt, für den seine individuellen Interessen, Wünsche und Wertvorstellungen zu berücksichtigen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Einwilligung und Einverständnis?

Die Vorfrage: Einverständnis oder Einwilligung? Nach h.M. schließt das Einverständnis den Tatbestand aus, wohingegen eine Einwilligung die Tat erst rechtfertigt (Lenckner/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., Vor §§ 32 ff. Hiergegen spricht allerdings schon der Wortlaut des § 228 StGB.

Was ist eine wirksame Einwilligung?

Um wirksam zu sein, muss die Einwilligung des Patienten darüber hinaus selbstverständlich frei von jeglichen Willensmängeln sein. Er darf sie also weder aufgrund einer Drohung noch einer Täuschung abgegeben haben.

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