FAQ

Wie pruft die Rentenversicherung den hinzuverdienst?

Wie prüft die Rentenversicherung den hinzuverdienst?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Was ist kein Hinzuverdienst zur Rente?

Nicht als Hinzuverdienst angerechnet werden, z.B.: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Betriebsrenten und beamtenrechtliche Pensionen. Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn, z.B. Abfindungen.

Welche Abgaben bei Hinzuverdienst von Rentnern?

Was viele jedoch vergessen: Auch Rentner müssen Ihr Einkommen versteuern. Und damit sind sowohl die Rentenzahlungen als auch der Hinzuverdienst gemeint. 70 Prozent des gesamten Einkommens gilt es zu versteuern, es sei denn dieses liegt unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro im Jahr (Stand 2019).

Was sind die Voraussetzungen für eine frühere Rente?

Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre

Ist die vorzeitige Rente gebunden?

Die vorzeitige Rente ist an ein gesetzliches Lebensalter gebunden. Nicht jeder will oder kann warten, bis er 63 Jahre wird, um in Rente zu gehen. Er sucht vorher Wege, wie er in „Rente“ gehen kann. Es gibt Brücken zur Rente, die einen früheren Ruhestand möglich machen.

Wie kann ich ihre zukünftige Rente berechnen?

Mit unserem Rentenschätzer können Sie schnell und einfach Ihre zukünftige Rente berechnen. Die Rentenberechnung erfolgt nach einem vereinfachten Näherungsverfahren. Ihr Alter beträgt 45 Jahre und Sie haben bis jetzt 25 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt.

Wann beginnt die medizinische Reha vor der Rente?

Reha vor Rente: 1. Stufe medizinische Reha. Eine Anschlussrehamaßnahme sollte spätestens 14 Tage nach dem behandelten Akutereignis beginnen. Die medizinische Reha steht allgemein vor der beruflichen Reha, weil man versuchen will, daß der Betroffene in seinen angestammten Beruf zurückkehren kann.

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