Wie rechnet man die Riester Rente aus?
Grundlage zur Berechnung des Beitrags bildet das rentenversicherungspflichtige Vorjahres-Bruttoeinkommen. Vier Prozent dieses Betrags werden als Gesamtbeitrag angesetzt. Vom Gesamtbeitrag wird die Summe der dem Versicherten zustehenden staatlichen Zulagen abgezogen, um den zu zahlenden Beitrag zu erhalten.
Wie wirkt sich die Riester-Rente steuerlich aus?
Beiträge zur Riester-Rente können bis zu 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Die Auszahlung der Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, das heißt, Riester-Rentner müssen die kompletten Steuern auf die Rentenzahlung zahlen.
Wie hoch Steuervorteil Riester?
Steuervorteil für Riester-Sparer Zusätzlich zu den Zulagen können sich einige Riester-Sparer auch noch Steuern vom Finanzamt zurückholen. Denn Riester-Beiträge und Zulagen lassen sich bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen (Anlage AV der Steuererklärung).
Wie wirken sich Sonderausgaben auf die Steuer aus?
Sonderausgaben sind Kosten der Lebensführung, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Obwohl es sich um private Ausgaben handelt, darfst Du diese vom Einkommen abziehen und zahlst dann weniger Steuern.
Wer muss die Anlage AV abgeben?
Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Zusammen veranlagte Ehegatten geben jeweils eine Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.
Wo Riester-Rente bei Steuererklärung eintragen?
Die Auszahlung der Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, das heißt, Riester-Rentner müssen die kompletten Steuern auf die Rentenzahlung zahlen. In der Ansparphase wird die Riester-Rente in der Steuererklärung in die Anlage AV, in der Auszahlungsphase in die Anlage R eingetragen.
Wie Riester in Steuererklärung angeben?
Ihre Riester-Beiträge geben Sie nicht bei den Sonderausgaben im Mantelbogen an, sondern in der Anlage AV. Hier tragen Sie ein, was Sie in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Den Zulagenanspruch berücksichtigt das Finanzamt automatisch – selbst dann, wenn Sie die Zulage gar nicht beantragt haben.