Wie regel ich mein Erbe?
Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie bestimmt die Aufteilung des Nachlasses unter den Angehörigen und dem Ehepartner entsprechend des Verwandtschaftsgrades. Die Erbfolge greift, sofern keine Verfügung von Todes wegen vorliegt. Dies kann zum Beispiel ein Testament oder Erbvertrag sein.
Wer verwaltet ein Erbe?
Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung notwendigen Maßnahmen kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen.
Was regelt die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzlichen Erbfolge regelt außerdem die Höhe des Erbanspruchs, den jeder Erbe bei der Erbschaft hat. Um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen und selbst zu bestimmen, wer Ihr Erbe sein soll, können Sie ein Testament schreiben oder einen Erbvertrag mit anders lautenden Bestimmungen aufsetzen.
Kann man die nächsten Verwandten komplett aus der Erbschaft ausgeschlossen werden?
Damit die nächsten Verwandten nicht komplett aus der Erbschaft ausgeschlossen werden können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen Pflichtteil zu beantragen. Hat der Erblasser Kinder oder den Ehegatten nicht im Testament bedacht, können sie einen Mindestbeitrag am Erbe anfordern.
Wie können sie eine Erbschaftsteuer zahlen?
Auf die durch ein Erbe erworbenen Vermögenswerte müssen Sie in Deutschland eine Erbschaftsteuer zahlen. Die Höhe der Steuern errechnet sich aus dem Wert des Erbes sowie der Zugehörigkeit des Erben zu einer von drei (Erbschafts-) Steuerklassen. Auf diese Weise können Erbschaftsteuern in einer Höhe zwischen sieben und 50 Prozent anfallen.
Was ist der Pflichtteil des Erbes?
Sollte der Erblasser sie also durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterben, sind die testamentarischen Erben beziehungsweise die vertraglichen Erben dazu verpflichtet, den Enterbten diesen Pflichtteil auszuzahlen. Der Pflichtteil des Erbes beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanteils.