Wie registriere ich einen Markennamen?
Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.
Wie kann man einen Firmennamen schützen lassen?
Einen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens erhalten Sie, wenn Sie diesen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke eintragen lassen. Nach der Registrierung darf der Name für die registrierten Waren und Dienstleistungen in Deutschland nur von Ihnen benutzt werden.
Wann Marke eintragen?
Es ist richtig, dass man keine Marke anmelden muss, um eine Ware oder Dienstleistung am Markt anbieten zu dürfen. Eine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung von Marken gibt es nicht. Wer auf eine Markenanmeldung verzichtet, riskiert allerdings, dass das eigene Markenzeichen (ggf. nach Jahren) von Dritten registriert wird.
Kann man sich Namen patentieren lassen?
Merke: Seinen Vornamen, Nachnamen oder Geburtsnamen kann man nicht patentieren und schützen. Ein probates Schutzrecht für Ihren Firmen-Namen bietet aber eine Markenanmeldung.
Wann muss ich eine Marke anmelden?
Was ist die Registrierung ihres Firmennamens als Marke?
Mit der Registrierung Ihres Firmennamens als Marke haben Sie auch über die Gemeinde hinaus die alleinigen Rechte an diesem. Zwar ist die Anmeldung teurer als ein Handelsregistereintrag – dafür erhalten Sie aber einen umfassenderen Schutz.
Wie geht es mit dem passenden Firmennamen?
Eine Unternehmensgründung geht nicht ohne die Wahl des passenden Firmennamens. Erweist sich dieser als Name mit Markenpotenzial – gewinnt er also schnell an Popularität und steht für überzeugende Qualität –, ist es besonders sinnvoll, ihn schützen zu lassen.
Wie erhalten sie einen deutschlandweiten Schutz ihres Firmennamens?
Einen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens erhalten Sie, wenn Sie diesen beim Deutschen Patent – und Markenamt (DPMA) als Wortmarke eintragen lassen. Nach der Registrierung darf der Name für die registrierten Waren und Dienstleistungen in Deutschland nur von Ihnen benutzt werden. Eine solche Marke können Sie online beim DPMA anmelden.
Ist der Firmenname deutschlandweit geschützt?
Der Firmenname ist allein in Ihrem Amtsgerichtsbezirk geschützt – außerhalb dieses Gebiets können Betriebe den gleichen oder einen ähnlichen Namen besitzen. Mit einem Handelsregistereintrag erhalten Sie also keinen automatischen deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens. Der Eintrag in das Handelsregister ist gebührenpflichtig.