Wie richtet sich der Kindesunterhalt auf die Eltern?
Wenn der volljährige Schüler einen eigenen Haushalt führt, also nicht mehr bei Vater oder Mutter wohnt, richtet sich der Kindesunterhalt nach einem festen Bedarfssatz. JuraForum.de-Tipp: Auf das Einkommen der Eltern kommt es dann nicht mehr an. Beide Elternteile haben diesen Betrag aber zusammen aufzubringen.
Ist der Kindesunterhalt unterschritten?
Wird durch die Unterhaltszahlungen für das Kind dieser Selbstbehalt unterschritten, so gilt dies als Mangelfall. Es erfolgt dann eine Mangelfallberechnung, durch welche der Kindesunterhalt anteilig auf die Kinder unter Berücksichtigung deren Alter verteilt wird. Zu beachten ist ebenfalls das Kindergeld.
Wie hilft das Jugendamt beim Kindesunterhalt aus?
Das Jugendamt hilft beim Unterhalt aus, sofern die Zahlungen ausbleiben. Zum regulären Kindesunterhalt können der Mehrbedarf und der Sonderbedarf anfallen. Diese umfassen Sonderausgaben für das Kind und sind daher nicht in der Düsseldorfer Tabelle verankert.
Wie berechnet sich der Kindesunterhalt für volljährige Kinder?
Der Kindesunterhalt für volljährige Kinder berechnet sich anders. Nun werden beide Elternteile in die Pflicht genommen, es kommt daher auf beide Einkommen an. Wohnt das volljährige, unverheiratete Kind, das noch zur Schule geht, bei einem Elternteil, kann sich dieser aber Kost- und Taschengeld auf seinen zu zahlenden Barunterhalt anrechnen lassen.
Wie kann der Kindesunterhalt abgezogen werden?
Die Hälfte des Kindesgeldes kann vom Unterhalt abgezogen werden, zudem steht dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt zu. Bei einer Trennung oder Scheidung kommt immer auch die Frage nach dem Kindesunterhalt auf, sollten die Ehegatten oder Partner gemeinsame Kinder haben.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt in Düsseldorf?
Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich aktualisiert, so dass die Werte laufend angepasst werden. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts steht dem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen immer auch ein Selbstbehalt zu, dieser beträgt 1.080 Euro.