Wie richtet sich die Berufung im Zivilrecht an?
Im Zivilrecht richtet sich die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts an das Landgericht. Ausnahme sind Urteile des Familiengerichts, hier ist das Oberlandesgericht für die Berufung zuständig. Zivilrechtliche Urteile des Landgerichts in erster Instanz überprüft das Oberlandesgericht.
Wie wird die Berufung im Zivilprozess aufgerollt?
Mit der Berufung wird der vom Gericht der ersten Instanz entschiedene Fall nochmals neu aufgerollt. Das Berufungsgericht ist sowohl Tatsachen- als auch Rechtsinstanz. Mit der ZPO-Reform 2002 wurden zahlreiche Änderungen zur Entlastung der Berufungsgerichte sowie zur Stärkung der ersten Instanz eingeführt. Video: Berufung im Zivilprozess
Welche Gerichte sind für die Berufung im Zivilverfahren zuständig?
Im Zivilverfahren ist für die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts das Landgericht zuständig. Eine Ausnahme stellen Urteile des Familiengerichts dar: Bei diesen ist das Oberlandesgericht für die Berufung zuständig. Zivilrechtliche Urteile des Landgerichts in erster Instanz werden vom Oberlandesgericht überprüft.
Wie regelt die ZPO den Zivilprozess?
Die Zivilprozessordnung regelt den Ablauf im Zivilprozess in sämtlichen Instanzen (1. Instanz, Berufung, Revision). Sie enthält Regelungen darüber, wie Klage zu erheben ist, wie Beweise erhoben werden und in welcher Form ein Gericht zu entscheiden hat. Ferner enthält die ZPO Regelungen über das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus Urteilen.
Was ist für eine Berufung im Strafrecht zulässig?
Was gilt für die Berufung im Strafrecht? Für eine Berufung im Strafrecht gelten eigene Regeln, die in der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt sind. Nach diesen ist eine Berufung nur gegen die Urteile des Amtsgerichts, genauer des Strafrichters oder des Schöffengerichts, zulässig. Für die Berufung ist das Landgericht zuständig.
Welche Gerichte sind für die Berufung zuständig?
Eine Ausnahme stellen Urteile des Familiengerichts dar: Bei diesen ist das Oberlandesgericht für die Berufung zuständig. Zivilrechtliche Urteile des Landgerichts in erster Instanz werden vom Oberlandesgericht überprüft. Das Berufungsverfahren gegen Urteile der Arbeitsgerichte wird vor dem Landesarbeitsgericht durchgeführt.
Was beträgt die Berufungsfrist bei der Berufung vor dem Landgericht?
Die Berufungsfrist beträgt 1 Monat bei Berufung vor der dem Landgericht. (© thomasagstenkemp/ Fotolia.com) Als „Berufung“ wird ein Rechtsmittel bezeichnet, mit dessen Hilfe es möglich ist, gegen ein gerichtliches Urteil vorzugehen.