Wie schickt man ein Paket ins Ausland?
► Außerhalb der EU muss sich außen am Versandkarton eine Zollinhaltserklärung befinden. Bei verkauften oder getauschten Waren außerdem eine Handelsrechnung in zweifacher Ausfertigung. Nutzen Sie durchsichtige Klebescheintaschen (Anzeige: bei Amazon finden), um alle Begleitdokumente außen am Paket anzubringen.
Wo ist mein Paket International?
Erwarten Sie eine Auslandssendung in Deutschland? Dann prüfen Sie die Sendungsverfolgung unter www.dhl.de (Paket) und www.deutschepost.de/briefstatus (Brief und Päckchen). Das Tracking internationaler Pakete bleibt manchmal wochenlang ohne Update.
Was bedeutet Haftung bis 500 Euro?
Wertbriefe sind bis 500 Euro versichert – glauben viele Kunden. Doch das ist falsch. Sobald der Inhalt mehr wert ist als 500 Euro, entfällt die Haftung komplett. Geht die Sendung unterwegs verloren, bekommt der Kunde keinen Cent erstattet.
Wann lohnt sich versicherter Versand?
Ein versicherter Versand lohnt sich immer dann, wenn Du es dir nicht leisten kannst, ein Paket inklusive des Inhaltes im Fall eines Verlusts, Diebstahls oder Beschädigung zu ersetzen und eignet sich daher ideal für hochwertige und teure Artikel.
Sind normale Pakete versichert?
Bei Paketen haftet die Deutsche Post mit bis zu 500€. Briefe können als Wertbrief versichert werden. Einschreiben sind bis 25€ versichert. Päckchen sind gar nicht versichert.
Wie sicher ist versicherter Versand?
Fast alle Versandunternehmen bieten einen versicherten Versand an bzw. offerieren sogenannte Transportversicherungen. Wichtig zu wissen: Briefe und Päckchen sind nie abgesichert, eine entsprechende Versicherung muss separat in Auftrag gegeben werden. Außerdem ist bei Päckchen keine Sendungsverfolgung möglich.
Wer trägt das Risiko beim Versand?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).