Wie schreibe ich eine Erinnerung an das Gericht?
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Wer trägt die Kosten der Erinnerung?
Einseitiges Erinnerungsverfahren: Wer trägt die Kosten? Verweigert der Gerichtsvollzieher (GV) die Vornahme einer Amtshandlung oder belastet er den Gläubiger unberechtigt mit Kosten, kann der Gläubiger hiergegen im Wege der Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO vorgehen (vgl.
Was ist ein Kostenschuldner?
Kostenschuldner ist nach dieser Vorschrift, wer dem Notar den Auftrag erteilt oder den Antrag gestellt hat. Unter dem – hier interessierenden – Begriff des Auftrags ist jedes an den Notar gerichtete Ansuchen zu verstehen, das auf die Vornahme einer notariellen Amtstätigkeit gerichtet ist (BeckOK-KostR/Becker, 15.
Was ist eine Kostenverfügung?
Er hat die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegenstand. Zu den Kosten gehören alle für die Tätigkeit des Gerichts und der Justizverwaltung zu erhebenden Gebühren, Auslagen und Vorschüsse.
Wie kann ein Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten werden?
Es gilt: Liegt der Beschwerdegegenstand über 200 Euro, können Sie eine Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 567 Zivilprozessordnung (ZPO) einlegen. Liegt er darunter, kann eine befristete Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt werden.
Wer ist Kostenschuldner des Notars?
Im Fall des § 29 Nr. 1 GNotKG ist Kostenschuldner derjenige, der den Entwurfsauftrag erteilt hat. Die Notarkosten schuldet damit jener, der durch seinen Auftrag oder Antrag das notarielle Verfahren eingeleitet oder die kostenpflichtige Tätigkeit des Notars veranlasst hat.