Wie schreibe ich eine korrekte Mieterhöhung?
Das muss das Mieterhöhungsschreiben enthalten
- korrekte Anrede aller betroffenen Mieter.
- Datum.
- Die Angabe, ab wann die neue Miete gilt.
- den neuen Mietbetrag beziehungsweise die Differenz zur alten Miete.
- eine Begründung der Mieterhöhung.
- eine Frist, zu welchem Zeitpunkt die Miete erhöht wird.
Was ist eine einvernehmliche Mieterhöhung?
Mit einem einfachen Nachtrag zum Mietvertrag können Vermieter und Mieter die bisherige Miete einvernehmlich ändern und verbindlich einen neuen Betrag für die Miete bestimmen. Eine solche einvernehmlichen Mieterhöhung ist dabei nichts anderes als eine neue Vereinbarung zur Kaltmiete zwischen Mieter und Vermieter.
Was zählt zur Mieterhöhung?
Wenn es um die maximale Mieterhöhung geht, spielt neben der Beschränkung auf 15 oder 20 % auch der örtliche Mietspiegel eine Rolle. Führt die Erhöhung um 15 oder 20 % dazu, dass der Mieter einen höheren als den ortsüblichen Mietpreis zahlen muss, wird der Betrag gekappt.
Wie erfährst du von Mieterhöhungen?
Eine Möglichkeit, sich über die ortsübliche Vergleichsmiete zu informieren, ist ein Mietspiegel, den Städte- und Gemeindeverwaltungen aufstellen können. Dazu sind sie jedoch nicht verpflichtet.
Wie teile ich eine Mieterhöhung mit?
Teilen Sie dem Mieter mit, ab wann er die neue Miete zahlen soll. Bitten Sie den Mieter um Zustimmung und weisen Sie darauf hin, dass sein Schweigen als Ablehnung gilt. Alle Vermieter sollten das Schreiben mit der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete signieren.
Was passiert wenn man die Mieterhöhung nicht unterschreibt?
Verweigert der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung oder er reagiert nicht, bleibt die letzte rechtmäßig getroffene Mietvereinbarung wirksam. Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht kündigen, weil der Mieter einer Mieterhöhung nicht oder nur teilweise zustimmt.
Was passiert mit Mietvertrag bei Verkauf?
Beim Verkauf vermieteter Immobilien tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverträgen ein. Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ (§ 566 Absatz 1 BGB). Bevor eine Eigennutzung in Betracht kommt, muss dem Mieter gegenüber erst eine Kündigung ausgesprochen werden.