Wie schützt man sich vor Diskriminierung?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt und schützt vor Benachteiligungen in den Bereichen Arbeitsleben, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung sowie Zugang und Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen.
Wann liegt eine gemäß 7 AGG verbotene Benachteiligung wegen der sexuellen Identität vor?
Nach § 7 AGG dürfen Beschäftigte wegen Geschlechts, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität nicht benachteiligt werden.
In welchen Ländern Homoehe erlaubt?
Derzeit ist gleichgeschlechtlichen Paaren in 28 Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Kanada, Kolumbien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Südafrika, Taiwan.
Was kann man gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz tun?
Beschäftigte, die sich aufgrund einer Diskriminierung benachteiligt fühlen, können sich beim Arbeitgeber beschweren. Dazu sollten insbesondere größere Konzerne eine eigene zuständige Beschwerdestelle einrichten, an die sich Mitarbeiter – auch anonym – wenden können.
Was verbietet das AGG?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.
Wann liegt eine gemäß Paragraph 7 AGG verbotene Benachteiligung wegen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft vor?
Vielmehr liegt eine Diskriminierung dann vor, wenn der Diskriminierende vom Vorhandensein einer Rasse ausgeht und dies der Grund für die verübte Benachteiligung ist.