Wie setzt sich die Sparkassensonderzahlung zusammen?
Bankspezifisch Beschäftigte erhalten eine Sparkassensonderzahlung (SSZ), die sich aus einem garantierten Anteil in Höhe von einem Monatstabellenentgelt sowie einem variablen Anteil, der sich wiederum in einen individuell-leistungsorientierten und einen unternehmenserfolgsbezogenen Teil in Höhe von jeweils einem halben …
Wann wird die Sparkassensonderzahlung gezahlt?
Die Sparkassensonderzahlung, auch SSZ genannt, gilt als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und wird demjenigen ausgezahlt, der am 01. Dezember des jeweiligen Jahres in einem Arbeitsverhältnis steht. Dies geschieht mit der Novemberauszahlung. Die SSZ besteht aus einem garantierten und einem variablen Teil.
Was ist die SSZ?
Die Sparkassensonderzahlung (SSZ) trat an die Stelle der bisherigen Einmalzahlung, Zuwendung, Überstundenpauschvergütung und Urlaubsgeld. Sie besteht aus einem garantierten Anteil in Höhe eines Monatstabellenentgelts (bis zum Kalenderjahr 2015) sowie einem variablen Anteil.
In welcher Entgeltgruppe bin ich Sparkasse?
Entgeltgruppe 15: Beschäftigte in Sparkassen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwie- rigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
Welcher Tarifvertrag gilt für Sparkassen?
TVöD-S: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen.
Warum Sparkasse Öffentlicher Dienst?
Die Angestellten der Sparkassen gehören zum Öffentlichen Dienst. Die Arbeitsbedingungen und der Verdienst der Angestellten richten sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Innerhalb des TVöD gibt es einen besonderen Teil für Sparkassen (TVöD-BT-S).
Wie hoch ist die SSZ?
91,60
§ 18.4 Sparkassensonderzahlung (SSZ) Die SSZ umfasst einen garantierten und einen variablen Teil, wobei der garantierte Teil in Höhe von 91,60 v.H. eines Monatstabellenentgelt ab dem Kalenderjahr 2017 jedem Beschäftigten zusteht.
Welche Entgeltgruppe Bankkaufmann?
Entgeltgruppe 5 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.