Wie sollte die Quarantäne-Zeit erledigt werden?
In der Quarantäne-Zeit sollten Einkäufe von nicht in Quarantäne befindliche Angehörige, Freunde oder Nachbarn für einen erledigt werden – und zwar kontaktlos, also etwa indem die Einkaufstaschen vor die Türe gestellt bekommt. Nähe oder gar Körperkontakt sollte vermieden werden.
Wie ist die Anordnung einer Quarantäne geregelt?
Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird durch die zuständige Behörde, in der Regel das örtliche Gesundheitsamt, vorgenommen. Eine Quaran-täne endet nicht automatisch, sondern wird durch die zuständige Behörde auch wieder aufgehoben.
Wie hat sich die Information über die kürzere Quarantäne durchgesetzt?
In den Bundesländern hat sich die Information über die kürzere Quarantäne laut Nachfrage von ORF.at erst mit dem – per Erlass verpflichtenden – Dokument vom 30. Juli, wenn auch nicht wirklich breit, durchgesetzt.
Wie lange muss die Quarantänezeit eingehalten werden?
Mittlerweile muss nur mehr eine zehntägige Quarantänezeit eingehalten werden. Hintergrund sind laut Gesundheitsministerium und Experten jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach die Inkubationszeit und die Zeit, in der kranke Personen infektiös sind, geringer ist, als bisher angenommen.
Ist eine Einreise aus anderen Staaten möglich?
Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur für vollständig geimpfte Personen zu jedem Zweck (auch Besuchsreisen oder Tourismus) möglich. Die Impfung muss mit einem Impfstoff erfolgt sein, der auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts aufgeführt ist und seit der letzten Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
Ist eine Verkürzung der Quarantäne möglich?
Eine Verkürzung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn das entsprechende Land während der Quarantäne als Hochrisikogebiet eingestuft wird und somit kein Virusvariantengebiet