Wie sollte die Trauung in Deutschland vollzogen werden?
Die Trauung sollte demnach relativ schnell vollzogen werden. Die gleichen Regeln gelten auch für Deutsche, die im Ausland einen Partner anderer Nationalität heiraten möchten. Auch sie müssen sich in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen und dieses dem Standesbeamten im Land ihrer Wahl vorlegen.
Wie sollte man einen Ausländer in Deutschland heiraten?
Wer einen Ausländer in Deutschland heiraten möchte, der muss die Bestimmungen und Rechte beider Länder berücksichtigen. Dazu gehört generell die Volljährigkeit und die nicht vorhandene Verwandtschaft der Eheleute.
Was sind die Formalitäten bei einem internationalen Heirat?
Formalitäten bei der internationalen Heirat Wer einen Ausländer in Deutschland heiraten möchte, der muss die Bestimmungen und Rechte beider Länder berücksichtigen. Dazu gehört generell die Volljährigkeit und die nicht vorhandene Verwandtschaft der Eheleute.
Ist eine Trauung via Internet rechtskräftig?
Beide Verlobten in Gegenwart von Zeugen einzeln und nacheinander gefragt werden, ob sie die Ehe eingehen wollen. Demzufolge ist eine Trauung via Internet in Deutschland nicht rechtskräftig. Alledings gibt es eine ähnliche Alternative zur Trauung via Skype: Die herkömmliche Trauung im Standesamt per Webcam ins Internet zu übertragen.
Was muss ein ausländischer Ehepartner in Deutschland vorlegen?
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten. Auch sie müssen sich in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen und dieses dem Standesbeamten im Land ihrer Wahl vorlegen. Grundsätzlich muss dem ausländischen Ehepartner stets eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen, bevor die benötigten Dokumente eingereicht werden können.
Ist die Trauung zur Anerkennung der Hochzeit zwingend vorgeschrieben?
Je nach Heimatland der Braut oder des Bräutigams kann auch eine kirchliche Trauung zur Anerkennung der Hochzeit zwingend vorgeschrieben sein. Beim Namensrecht können die Eheleute frei entscheiden, ob sie das im Heimatland des ausländischen Ehepartners oder das deutsche Namensrecht annehmen.