Wie spielen diese Formen des Betrugs eine Rolle?
Diese Formen des Betrugs spielen unter anderem dann eine Rolle, wenn der Unternehmer auf öffentliche Gelder (Subventionen) oder Steuererleichterungen angewiesen ist, bei deren Beantragung er falsche oder unvollständige Angaben macht oder wenn er die erlangten Mittel für andere Zwecke verwendet.
Wie manipuliert ein Betrüger die Vorstellung eines anderen?
Ein Betrüger manipuliert die Vorstellung eines anderen, indem er so darauf einwirkt, dass bei dieser Person ein Irrtum hervorgerufen wird. Eine Täuschung geht immer mit der Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen einher. Der hervorgerufene Irrtum ist dann wiederum das Ergebnis dieser Beeinflussung.
Was ist eine strafrechtliche Täuschung im Falle des Betrugs?
Eine strafrechtliche Täuschung über Tatsachen im Falle des Betrugs liegt aber erst dann vor, wenn der blinde Passagier auf die Frage des Schaffners, ob jemand ohne Fahrschein anwesend sei, nicht reagiert.
Ist der Versuch eines Betruges strafbar?
Unabhängig davon ist jedoch bereits der Versuch eines Betruges strafbar, so dass es für eine Strafbarkeit in der Regel auf die Vollendung und somit einem „Mehr“ als dem Versuchsstadium nicht ankommt.
Wie sollte Ein Betrugsvorwurf ernst genommen werden?
Aus diesem Grund sollte ein Betrugsvorwurf ernst genommen werden und in jedem Fall eine Beratung durch einen Strafverteidiger eingeholt werden, um beispielsweise eine Vorstrafe wegen Betruges zu verhindern, die weitreichende Konsequenzen haben kann.
Welche Regelungen sind für einen Eingehungsbetrug von Bedeutung?
„Eingehungsbetruges“ spielen in der Praxis zunehmend auch der Computerbetrug (§ 263a StGB) oder der Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) eine Rolle. Für Unternehmer sind neben dem Grundtatbestand des Betruges i.S.d. § 263 StGB auch die Regelung des Subventionsbetrugs und des Kreditbetrugs von Bedeutung.
Wie muss der Tatbestand des Betrugs verwirklicht werden?
Der Tatbestand des Betrugs muss vorsätzlich verwirklicht werden. Es genügt jedoch Eventualvorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale. Hinzukommen muss die Absicht des Täters, sich oder einen Dritten zu bereichern.