Wie startet das Einbürgerungsverfahren?
Sobald Sie das Einbürgerungsformular mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht haben, startet das Einbürgerungsverfahren. Die Einbürgerung muss von der Stadt, vom Kanton und vom Bund bestätigt werden. Dies geschieht in folgenden Schritten: 1.
Welche Voraussetzungen haben sie für eine Einbürgerung?
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
Was ist ein Einbürgerungstest?
Im Einbürgerungstest werden Ihre Kenntnisse über die deutsche Geschichte, Kultur und Gesellschaft geprüft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF) bietet die Möglichkeit an, sich die Fragen zum Einbürgerungstest anzuschauen und probeweise zu beantworten. 5. Einbürgerungszusicherung
Wie können sie einen Antrag zur Einbürgerung stellen?
Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Was kostet ein Einbürgerungsgesuch für Kinder?
Wenn Sie mit Ihrem Einbürgerungsgesuch auch Kinder bis 18 Jahre anmelden, ist das Gesuch für die Kinder gratis. Wenn Sie noch einen schriftlichen Nachweis der deutschen Sprache erbringen müssen und den Kantonalen Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE) absolvieren, dann kostet der Test 250 Franken.
Ist der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht entsprechend?
Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen.