Wie stellt man eine Vaterschaft fest?
Den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft müssen Sie schriftlich beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) einreichen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält. Der Vaterschaftsnachweis wird normalerweise durch ein Abstammungsgutachten geführt.
Wie läuft eine Vaterschaftsfeststellung ab?
Ein Vaterschaftstest vor Gericht läuft wie folgt ab: Das Abstammungsgutachten erfolgt in der Regel als DNA-Test. Per Blut- oder Speichelprobe wird die DNA des Kindes mit der des vermuteten biologischen Vaters verglichen, um die Vaterschaft zu be- bzw. widerlegen.
Was genügt für die Feststellung der Vaterschaft?
Für die Feststellung der Vaterschaft genügen DNA-Proben von Vater und Kind; sicherer und vor Gericht zwingend notwendig ist es jedoch, wenn auch die Mutter an dem Test beteiligt wird. Die DNA-Analyse ist sogar schon bei einem Fötus ab der 9. Schwangerschaftswoche durch eine Blutprobe der Mutter möglich.
Wie kann die Vaterschaft geklärt werden?
Die Vaterschaft kann mit 2 voneinander unabhängigen, gerichtlichen Verfahren geklärt werden: „Anfechtung der Vaterschaft“ oder „Klärung der Abstammung“. Das zweifelnde Familienmitglied (Vater, Mutter, Kind) hat die Wahl, eines oder beide Verfahren (s.u.) in Anspruch zu nehmen.
Was ist die Vaterschaftsanfechtung?
Bestehen Zweifel an der Vaterschaft zu einem Kind, hat der vermeintliche Vater die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten. Die Vaterschaftsanfechtung erfolgt als gerichtliches Verfahren, dessen Ziel es ist, eine Verwandtschaft zwischen dem bisherigen Vater im rechtlichen Sinne und einem Kind zu widerlegen.
Welche Personen können die Vaterschaft anfechten?
Folgende Personen können die Vaterschaft gerichtlich anfechten: der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. der Mann, der eidesstattlich versichert, mit der Mutter während der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. die Mutter.