Wie trennen sie sich vom Ehepartner?
Trennen Sie sich vom Ehepartner, gilt es, die Vermögensauseinandersetzung möglichst im gegenseitigen Einvernehmen zu gestalten. Sie müssen sich darauf verständigen, wie Sie alles, was Ihnen gemeinsam gehört, untereinander aufteilen. Sie betreiben die Auseinandersetzung Ihrer Ehe.
Was ist eine eheliche Wohnung?
Die eheliche Wohnung ist vorrangig demjenigen Ehepartner zur Nutzung zu überlassen, der darauf angewiesen ist. Schenkungen werden ohne Rücksicht auf den Fortbestand der Ehe getätigt, während Sie ehebedingte Zuwendungen, die Sie möglichst unter Vorbehalt getätigt haben, bei Trennung und Scheidung zurückfordern können.
Ist jeder Ehepartner selbst verantwortlich für seinen Lebensunterhalt?
Ab der Scheidung ist jeder Ehepartner nämlich selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich. Das ist an sich der Regelfall.
Ist ihr Ex-Partner unterhaltspflichtig?
Der Unterhaltsanspruch ist im Hinblick auf Ihr infolge der Rentenzahlung vermindertes Einkommen allerdings neu zu berechnen. Ihr Ex-Partner kann sich nach der Scheidung nicht selbst unterhalten und ist aus krankheitsbedingten Gründen auf nachehelichen Unterhalt angewiesen. Solange die Krankheit besteht, bleiben Sie unterhaltspflichtig.
Wann muss ich die Sterbeurkunde beantragen?
Sterbeurkunde beantragen: Spätestens drei Werktage nach dem Tod müssen Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt am Sterbeort (nicht dem Geburtsort) beantragen. Diese Aufgabe kann auch das Bestattungsinstitut für Sie übernehmen.
Welche Rechte haben sie bei Sterbefällen im Pflegeheim?
Bei Sterbefällen im Pflegeheim können Sie ebenfalls Ihr Recht auf Abschiednahme wahrnehmen, auch wenn die Einrichtung auf eine schnelle Abholung drängt. Lassen Sie sich vom Bestatter Ihres Vertrauens genau zu Ihren Rechten und Pflichten beraten – diese weisen von Region zu Region teilweise feine Unterschiede auf.