Wie übernimmt die Krankenkasse die Zweitmeinung?
Bei privat Versicherten übernimmt die Kosten der Zweitmeinung in der Regel die Kasse. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie sich vorab auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) informieren, Beratungstelefon: 0800 0 11 77 22 (aus dem Festnetz kostenlos).
Ist es möglich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen?
Bei bestimmten Diagnosen hat der Patient das Recht, sich eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einzuholen. Besonders dann ist dies anzuraten, wenn es um Zahlungen eines Eigenanteils geht, wie beispielsweise bei einem angedachten Zahnersatz.
Wie kann ich eine zweite Meinung einholen?
Die zweite Meinung ist ein freiwilliges Angebot, das Sie nicht in Anspruch nehmen müssen. Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, finden Sie im Internet eine Liste der dafür zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte. Sie können auch bei Ihrer Krankenkasse nach geeigneten Spezialisten nachfragen.
Wer übernimmt die Zweitmeinung?
Wird eine zweite Meinung benötigt, stehen viele Patienten erst einmal vor der Frage, wer dafür die Kosten übernimmt. Im Sozialgesetzbuch 5 sind die Kosten für die Krankenkassen geregelt, aber die Zweitmeinung ist hier nicht aufgeführt.
Kann ich eine zweite Meinung einholen?
Zweite Meinung einholen: Aber nur heimlich! Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir entscheiden. Denken wir. Gerade Meinungen gehen ja oft auseinander. Gut beraten ist also, wer mindestens noch eine Zweitmeinung einholt. Denkste!
Wie wird die Zweitmeinung mitgeteilt?
Das Ergebnis der Zweitmeinung wird dem Patienten mitgeteilt – auf Wunsch auch dem Arzt, der die Indikation zu dem Eingriff gestellt hat. Falls die Patientin oder der Patient dies möchte, erhält sie oder er auch einen zusammenfassenden schriftlichen Bericht.
Was ist der gesetzliche Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?
Gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen (OP) eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen.