Wie überprüfen MDK und PKV die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten?
Der MDK und der Prüfdienst der PKV überprüfen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten.
Wo kann ich mich über einen Pflegedienst beschweren?
Wo kann ich mich über einen Pflegedienst beschweren? Zuerst sollten Sie versuchen, die Probleme mit der Pflegedienstleitung zu erörtern und vielleicht beizulegen. Sollten Sie mit der Qualität und dem Verhalten des Pflegedienstes überhaupt nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrer Pflegeversicherung zu beschweren.
Was soll mit einem Pflegedienst erreicht werden?
Mit einem Pflegedienst soll erreicht werden, dass die Familienmitglieder entlastet und der pflegebedürftige Mensch so lange wie möglich zu Hause in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben kann. Vielen älteren Menschen wird damit das Altenheim erspart.
Wie steht die Überprüfung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten?
Im Vordergrund der Überprüfung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten steht die Ergebnisqualität, geprüft wird aber auch die Abrechnung der Leistungen.
Wie tritt die Pflegeversicherung in die gesetzlichen Krankenversicherung ein?
An die Stelle der Sachleistungen tritt jedoch die Kostenerstattung – wie bei der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt in der Pflegeversicherung der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen.
Wie ist die Direktion für Pfleger und Pflegekräfte zuständig?
Die Direktion ist in ständigem Austausch mit Direktoren anderer Bereiche, Ärzten, leitenden Mitarbeitern, Technikern und den Pflegekräften selbst. Für die Pflegerinnen und Pfleger ist die Direktion Ansprechpartner in allen Belangen. Zentral sind die Felder der beruflichen Veränderung und Weiterbildung
Welche Personen sind von der Pflegeversicherung abgesichert?
Zudem sind von der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 neben allen gesetzlich und privat krankenversicherten Personen auch sonstige Personen erfasst, die nicht gesetzlich oder privat krankenversichert, sondern über einen anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall abgesichert sind.